eBay ändert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

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Neue Fassung der Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung auf eBay tritt zum 12.03.2014 in Kraft

Wie eBay vor einigen Tagen seinen Nutzern per Newsletter mitgeteilt hat, tritt am 12. März 2014 eine neue Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der „Einwilligung in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten“ (Datenschutzerklärung) in Kraft. Die Verwendung von Cookies wird in einer neuen gesonderten Erklärung dargestellt und wird am gleichen Tag wirksam.

Für private Nutzer mag diese Mitteilung lediglich zur Information dienen. Für gewerbliche Händler ist diese Neuerung aber unter Umständen zwingend zu beachten. Zahlreiche AGB von gewerblichen eBay Shops verweisen insbesondere bei der Klauseln zum Zustandekommen des Vertrages direkt auf die Nutzungsbedingungen von eBay. Diese Querverweise könnten dann ab dem 12. März 2014 fehlerhaft sein und nicht mehr die Klauseln zum Vertragsschluss einbeziehen. Ob den Händlern hierdurch eine neue Abmahnwelle ähnlich wie bei den jeweiligen Neufassungen der Widerrufsbelehrung bevorsteht, lässt sich noch nicht abschließend beurteilen. Es ist jedoch dringend anzuraten, die eigenen Klauseln von einem Anwalt dahingehend prüfen zu lassen, ob diese in der Nacht vom 11. auf den 12. März 2014 abgeändert werden müssen.

Gerne helfe ich Ihnen bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres eBay Shops.

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