Keine Verpflichtung zum Verkauf des Eigenheims bei Elternunterhalt

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Der Wert selbstgenutzter Immobilie bleibt beim Elternunterhalt unberücksichtigt

Immer wieder geistert die Fragestellung durch den Raum, ob Angehörige, die für den Unterhalt der Eltern, die sich im Pflegeheim befinden, aufkommen sollen, im Wege des Sozialregresses ihr Eigenheim verkaufen müssen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH 7.8.2013 XII ZB 269/12) bleibt der Wert einer selbstgenutzten Immobilie beim Elternunterhalt unberücksichtigt.

Die Immobilie muss nach dieser Rechtsprechung nicht verwertet werden.