Login
Rechtsrat vom Anwalt: Schnell, sicher, günstig

Stiftung distanziert sich von Holocaust-Plakat

AFP VOM 1.8.2001 | Nachrichten - Aktuelles | 2774 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Holocaust, Plakat, Mahnmal

- Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Volksverhetzung

Die Stiftung "Denkmal für die ermordeten Juden Europas" distanziert sich sich von einem umstrittenen Plakat, das mit dem provokanten Spruch "Den Holocaust hat es nie gegeben" um Spenden für das Mahnmal wirbt. Es handele sich dabei um eine "unabhängige" Aktion des Förderkreises zur Errichtung des Denkmals, betonte die Geschäftsführerin der Stiftung, Sibylle Quack.

Das Plakat zeigt eine idyllische Landschaft. Unter dem Spruch "Den Holocaust hat es nie gegeben" steht weiter: "Es gibt immer noch viele, die das behaupten - in 20 Jahren könnten es noch mehr sein. Spenden Sie deshalb für das Denkmal für die ermordeten Juden Europas."

Gegen den umstrittenen Spruch gingen mittlerweile mehrere Anzeigen ein, die Staatsanwaltschaft hat deswegen Ermittlungen wegen Volksverhetzung aufgenommen.

Die Stiftung "Denkmal für die ermordeten Juden Europas" ist eine Bundesstiftung. Sie wurde nach dem Bundestagsbeschluss von 1999, in Berlin ein Holocaust-Mahnmal zu errichten, gegründet. Vorsitzender ist Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD). Der Förderkreis ist dagegen eine private Bürgerinitiative. Ihre Vorsitzende Lea Rosh ist Initiatorin des Mahnmals.

Das Mahnmal soll nach dem Konzept des US-Architekten Peter Eisenman südlich des Brandenburger Tores errichtet werden. Es sieht ein Steinlabyrinth aus 2700 Betonstelen vor, das durch einen unterirdischen Ort der Information ergänzt wird. Der Bund stellt 49,5 Millionen Mark für den Bau des Denkmals und den Ort der Information zur Verfügung. 4,5 Millionen Mark sind zusätzlich für die Erstaustattung der Ausstellungen vorgesehen.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2001



123recht.net ist Rechtspartner von:

364903
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

110038
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Hayo Wiebersiek
Hannover
Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Lebensversicherung, Fachanwalt Versicherungsrecht, Schadensersatzrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Die Sorgerechtsreform ist am 19.05.2013 in Kraft getreten. Väter nicht-ehelicher Kinder haben ein Recht auf das gemeinsame Sorgerecht. Richtig so?
 
 
 
 
Rechtsberatung auf 123recht.net - So einfach kann Recht sein. © 2012 QNC GmbH | Impressum