Übernahme des Prozesskostenrisikos durch Prozesskostenfinanzierungsgesellschaften

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Ablauf der Übernahme einer Prozesskostenfinanzierung

Von Dipl.-Kfm. Rüdiger Apel, Korschenbroich

Häufig werden Prozesse aufgrund des hohen Prozesskostenrisikos nicht geführt. So ziehen beispielsweise 100.000 Euro Streitwert, die über zwei Instanzen eingeklagt werden, Prozesskosten von über 25.000 Euro nach sich. Diese Liquidität können häufig weder Privatpersonen noch Unternehmen vorweisen. Aufgrund dieses hohen Prozesskostenrisikos werden viele davon abgehalten, ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.

In der Regel ist eine Prozessfinanzierung bei Unternehmen nur dann sinnvoll, wenn für den Rechtsstreit keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.

Dies ist bei unternehmerischen Rechtsrisiken häufig der Fall, da sich diese meist nicht durch eine Rechtsschutzversicherung abdecken lassen. Auch Privatpersonen mit geringem Einkommen sollten vorher prüfen, ob sie nicht Prozesskostenhilfe beantragen können.

Nach Prüfung der Voraussetzungen und einer positiven Einschätzung kommt der Prozesskostenfinanzierer ins Spiel. In der Regel muss es sich um Streitwerte über 50.000 Euro handeln. Einige Anbieter gewähren auch eine Kostenübernahme ab 10.000 Euro Streitwert. Abhängig vom jeweiligen Streitwert ist die Erfolgsbeteiligung der Prozessfinanzierer:

  1. Klärung des Gerichtsstandes

    In der Regel werden nur vor deutschen Gerichten geführte Prozesse finanziert. Ausnahmen können aber Österreich oder die Schweiz sein.

  2. Klärung des Mindeststreitwertes

    Aufgrund der Vorprüfungskosten übernehmen die meisten Prozessfinanzierer nur in den Fällen die Prozesskosten, in denen der Streitwert mindestens 50.000 Euro beträgt. Gegen eine höhere Erfolgsbeteiligung übernehmen einige Anbieter die Prozesskosten bei einem Streitwert ab 10.000 Euro.

  3. Prüfung der Erfolgsaussichten

    Dies ist der wichtigste Punkt. Der Prozessfinanzierer wird vor Kostenübernahme den Fall sehr genau im Hinblick auf die Erfolgschancen prüfen. Aus diesem Grund ist dem Prozessfinanzierer eine vom eigenen Anwalt erstellte Klageschrift einschließlich aller notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen dienen der Begründung der eigenen Ansprüche. Sobald diese Unterlagen dem Prozesskosten-finanzierer vorliegen, werden die Erfolgschancen des Streitfalles durch deren eigene Anwälte überprüft und eingeschätzt.

    Bevor der Prozessfinanzierer alle Prozesskosten übernimmt, sind die Kosten für den Entwurf der Klageschrift durch den eigenen Anwalt zunächst durch den Antragsteller selbst zu übernehmen. Da der eigene Anwalt von der Klage überzeugt sein sollte, dürfte es nicht so schwer sein ein günstiges Honorar für die Klageschrift herauszuhandeln. Dies insbesondere dann, wenn es um einen hohen Streitwert geht.

    Die Vorkosten gehen dann in die Kosten des zu führenden Prozess ein. Hat der Prozesskostenfinanzierer die Kostenübernahme erklärt, sollte das für den Klageentwurf gezahlte Honorar durch den Anwalt erstattet werden. Da die Prüfung der Erfolgschancen des Rechtsstreits für den Prozessfinanzierer relativ kostenintensiv ist, erwartet dieser, dass bereits bei Einreichen der Unterlagen den angebotenen Konditionen zugestimmt wird. Ferner wird verlangt, dass während der Prüfung nicht parallel Prüfaufträge an andere Prozesskostenfinanzierer gestellt werden. Erst nach Abschluss bzw. Ablehnung jedes Prüfungsverfahrens kann ein anderes Unternehmen mit der Prüfung beauftragt werden.

  4. Prüfung der Zahlungsfähigkeit

    Sollte sich bei der Prüfung der Finanzlage des Prozessgegners herausstellen, dass diese zu diesem Zeitpunkt kritisch ist, übernimmt der Prozesskostenfinanzierer das Kostenrisiko auch dann nicht, wenn er den Ausgang des Rechtsstreits sehr positiv beurteilt.

  5. Welche Prozesskosten werden übernommen

    Kommt es zu einer Kostenübernahme durch den Prozesskostenfinanzierer gegen Erfolgsbeteiligung, so werden die gesamten Kosten des Rechtsstreits übernommen.

    Hierzu gehören:

    • die eigenen Anwaltskosten
    • die Gerichtskosten
    • die Anwaltskosten der Gegenseite
    • Kosten für Gutachten
    • Sonstige Kosten.

    Werden Ihnen andere Vertragsvorschläge unterbreitet, so sollten diese abgelehnt werden. Der eigene Anwalt und der Prozessfinanzierer treffen die Kostenregelung, so dass man sich dann darum nicht mehr kümmern braucht.

  6. Umfang der Finanzierung

    In der Regel werden durch den Prozessfinanzierer nur die Prozesskosten für die erste Instanz übernommen. Sollte die erste Instanz gewonnen werden und die Gegenseite geht in Berufung, wird die zweite Instanz häufig mit finanziert. Wird die erste Instanz verloren, prüft der Prozesskostenfinanzierer erneut die Chancen. Es steht einem natürlich bei Ablehnung offen, sich einen anderen Finanzier zu suchen. Neben „klassischen“ Gerichtsverfahren werden auch außergerichtliche Verhandlungen, Schiedsverfahren und Mediationen finanziert.

  7. Wer sollte den Prozess führen

    Die Auswahl eines geeigneten Rechtsanwaltes entscheidet häufig neben dem Streitgegenstand selbst über den Ausgang eines Prozesses. Man sollte daher einen möglichst in dem betreffenden Fachgebiet versierten Anwalt aussuchen, denn ein gut formulierter Entwurf einer Klageschrift kann die Chancen, dass ein Prozessfinanzierer die Kosten übernimmt, sehr stark erhöhen. Daher sollte man sich nicht darauf einlassen, dass Anwälte des Prozessfinanzierers den Prozess führen sollen. Hier kann es zu Interessenkonflikten kommen.

  8. Prüfung der Zahlungsfähigkeit des Prozesskostenfinanzierers

    Sollte ein Prozesskostenfinanzierer in Schwierigkeiten geraten und Insolvenz anmelden müssen, dann verlagert sich das Prozesskostenrisiko, auch mitten in einem Rechtsstreit, wieder voll auf den Kläger. Deshalb ist es wichtig, darauf zu achten, dass man einen Prozessfinanzierer auswählt, der schon länger am Markt tätig ist. Es kann hilfreich sein, eine Konzerntochter, wie beispielsweise die Allianz Prozessfinanz GmbH, auszuwählen. Diese Unternehmen dürften durch ihre Muttergesellschaften über ausreichend Kapital zu verfügen. Um sicher zu gehen, könnten entweder die Prozesskosten auf ein Treuhandkonto überwiesen werden, oder der Prozessfinanzierer könnte auf Wunsch eine Bankbürgschaft ausfertigen.

  9. Interessenkonflikte

    Für den Fall, dass der Prozessgegner eine Versicherung ist, sollte darauf geachtet werden, dass der Prozessfinanzierer keine Konzerntochter dieses Versicherungs-konzerns ist. Zu diesem Zweck sollt man sich von seinem Anwalt eine schriftliche Bestätigung geben lassen, dass keine Interessenkollisionen besteht.

  10. Beispiele von Anbietern

    Bei den folgenden Prozesskostenfinanzierern handelt es sich nur um beispielhaft aufgeführte Gesellschaften.

    Unternehmen Internet (http://www.) Mindeststreitwert
    Acivio ProzessfinanzierungsAG acivio.com 10.000 EUR
    D.A.S. Prozessfinanzierungs AG das-profi.de 50.000 EUR
    Roland Prozessfinanz AG roland-prozessfinanz.de 50.000 EUR
    Allianz Prozessfinanz GmbH allianz-profi.de 100.000 EUR
    Foris AG foris.de 200.000 EURR
    Juragent juragent.de 500.000 EUR

    Die relativ neue Dienstleistung der Prozess(kosten)finanzierung schließt die Lücke, dass der Schuldner nicht die Unsicherheit und finanzielle Schwäche ausnutzt. Dies mit dem Wissen, dass der Gläubiger einen langen Prozess und die anfallenden Kosten scheut. Finanziert werden Verfahren ab einem gewissen Streitwert, bei denen eine Beantragung von Prozesskostenhilfe nicht in Frage kommt, aber auch keine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Voraussetzung für diesen Weg sind die Erfüllung der oben genannten Punkte. In wenigen Tagen entscheidet ein Prozesskostenfinanzierer, ob der Fall grundsätzlich für eine weitere Bearbeitung in Frage kommt. Bei positiver Einschätzung erhält man nach etwa 20 Tagen Bescheid des Prozesskostenfinanzierers und der Finanzierungsvertrag kann unterschrieben werden. Prozesskostenfinanzierer dürfen nicht als Rechtsberater fungieren.

    Größenordnung in Euro in %
    ab 10.000 50
    ab 50.000 – 500.000 30
    ab 500.001 20


Dipl.-Kfm. Rüdiger Apel, Korschenbroich
Apel Consult e.K.
Dipl.-Kfm. Rüdiger Apel
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