US-Gericht weist Klage der EU gegen Tabakfirmen zurück

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Die Klage der Europäischen Union gegen Philip Morris und R.J. Reynolds Tobacco auf Schadenersatz wegen Steuerhinterziehung und Zigarettensschmuggels wurde von einem Bundesgericht in Brooklyn abgewiesen, wie Philip Morris diese Woche mitteilte. Geltendes Recht sei nicht verletzt und die EU nicht durch die Konzerne geschädigt, urteilte das Gericht.

Die Kommission der EU hatte das Zivilgerichtsverfahren gegen die Unternehmen Philip Morris und R.J. Reynolds eröffnet, da sie eine Beteiligung am Zigarettenschmuggel in die Europäische Gemeinschaft vermutete. Die Vertreter der EU argumentierten vor Gericht, dass die Tabakfirmen den europäischen Markt mit Zigaretten überschwämmt und dabei Steuern umgangen hätten.

Insgesamt werden die jährlichen Einnahmeausfälle bei Zöllen, Verbrauchs- und Mehrwertsteuer durch illegal in die EU gebrachte Zigaretten auf zwei Milliarden Euro geschätzt. Würden die Konzerne genau prüfen, welche Zwischenhändler sie beliefern, wäre Schmuggel in dieser Größenordnung unmöglich, argumentierte die Kommission. Durch eine Lieferung der Tabakfirmen an dubiose Exporteure, die die Zigaretten illegal nach Osteuropa einführten, seien Philip Morris und RJ Reynolds wissentlich und billigend am Schmuggel beteiligt.

Die Abweisung der Klage wurde von Philip Morris begrüßt, obwohl man bei dem größten Tabakkonzern der Welt das Problem erkennt: "Das Thema Zigarettenschmuggel wird nicht nur von den Regierungen, sondern auch von uns ernst genommen", so Vizepräsident William S. Ohlemeyer. "Wir würden es begrüßen, mit der EU und anderen zusammen im Einvernehmen eine Problemlösung zu erarbeiten."

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