Massenabmahnungen vorerst gestoppt

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Unzählige Betreiber von Angebotseiten im Internet können aufatmen. Der Verbraucherschutzverein "Gesellschaft zum Schutz privater Daten in elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten" (GSDI) darf zunächst keine Abmahnungen mehr an Internetanbieter schicken, die auf ihren Seiten als Mehrwert Newsletter für ihre User zur Verfügung stellen und dabei die Adressen der User erfragen. Nach einem Einspruch beim Bundesverwaltungsamt steht der Verein laut eMarket nicht mehr auf der Liste der so genannten "qualifizierten Einrichtungen", die im Interesse der Verbraucher Massenabmahnungen verschicken dürfen.

Der Verein hatte in letzter Zeit Unmengen von Abmahnungen an Internetportale geschickt, die eine Registrierung für Newsletter nicht anonym zulassen. Die Abfrage von mehr Information als nur die Emailadresse, an die der Newsletter verschickt werden soll, verstößt nach Ansicht des Vereins gegen das Teledienste-Datenschutzgesetzes (TDDSG). Danach müssen sämtliche Dienste im Internet auch anonym nutzbar sein. Die Abfragung von Adressen und ähnlichem als unabdingbare Registrierungsfelder sei daher rechtswidrig, so der Verein.

Eine Abmahnung hat zur Folge, dass der Betreiber seinen Newsletter-Dienst umstellen und die anfallenden Anwaltskosten zahlen muss, wenn er sich nicht auf eine rechtliche Auseinandersetzung einlassen will. Ungünstig für den Seitenbetreiber, denn eine Abmahnung kostet oft über 1000 Mark. Im Zuge der Massenabmahnungen wurde die Seite www.advograf.de ins Leben gerufen, die sich als "Magazin gegen den Abmahnwahn im Internet" für die betroffenen Internetanbieter einsetzt.

Anfang dieser Woche übernahm die GSDI die anfallenden Rechtsanwaltkosten aufgrund heftiger Proteste selbst. Den Verzicht auf die Anwaltskosten begründete der GSDI-Vorstand damit, dass man die Diskusssion wieder auf "eigentliche Vereinsanliegen, die gravierenden Datenschutzdefizite im Internet" lenken wolle.

Quelle: emar.de, advograf.de