Caroline erhält 115.000 Euro wegen Pressefotos
AFP VOM 28.7.2005 | Nachrichten - Europarecht | 3276 Aufrufe Mehr zum Thema:Caroline, Monaco
- Bundesregierung zahlt Schadenersatz an Prinzessin
Die Bundesregierung muss Prinzessin Caroline von Hannover 115.000 Euro Schadenersatz zahlen, weil sie die Veröffentlichung von Pressefotos aus der Privatsphäre nicht gesetzlich verhindert hat. Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg bekannt gab, sieht eine außergerichtliche Einigung zwischen der Prinzessin aus Monaco und der Bundesregierung die Zahlung von 10.000 Euro zum Ausgleich immaterieller Schäden sowie eine Kostenerstattung in Höhe von 105.000 Euro vor.
Nach Angaben der Hamburger Kanzlei Matthias Prinz wurde der Vergleich vor Monaten geschlossen; dazu wurde aber Stillschweigen vereinbart. Illustrierten-Fotos hatten Caroline, die älteste Tochter des damaligen monegassischen Fürsten Rainier III., in den 90er Jahren etwa beim Einkaufen und Reiten oder bei einem Restaurantbesuch mit dem französischen Schauspieler Vincent Lindon gezeigt.
In seiner Aufsehen erregenden Entscheidung vom Juni 2004 geißelte der Straßburger Europa-Gerichtshof die vom Bundesverfassungsgericht 1999 weit gehend abgesegneten Veröffentlichungen als Verstoß gegen Artikel acht der Europäischen Menschenrechtskonvention, in dem es heißt: "Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz."
Deutsche Gerichte hätten es nicht geschafft, Carolines Privatleben "vor Beeinträchtigungen" durch die Veröffentlichung von Fotos aus ihrem Alltag in mehreren Zeitschriften zu schützen, bekräftigte das Gericht nun. Bereits ein Jahr zuvor hatten die Richter gemahnt, das Recht auf Meinungsfreiheit müsse in einer "ausgewogenen Balance" zum Grundrecht auf Schutz des Privatlebens stehen. Dies sei in Deutschland nicht gewährleistet.
Das Bundesjustizministerium in Berlin wollte den Fall nicht kommentieren. Ein Sprecher sagte, nach der Entscheidung vom Juni 2004 müssten sich die Grenzen des Persönlichkeitsschutzes in Deutschland nun "in einzelgerichtlichen Entscheidungen herauskristallisieren". Die Güterabwägung zwischen der durch Landesgesetze ausgestalteten Pressefreiheit und dem Schutz der Privatsphäre sei "Aufgabe der unabhängigen Gerichte".
28. Juli 2005 - 16.26 Uhr
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