OVG Berlin: Auch die "Fuckparade" ist keine Versammlung
9.7.2001 | Nachrichten - Neue Urteile | 2940 Aufrufe Mehr zum Thema:Fuckparade, Loveparade, Versammlung
Die für den 14. Juli geplante "Fuckparade 2001" ist ebenso wenig eine Versammlung im Sinne des Versammlungsrechts wie die "Love Parade". Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) am 6. Juli und hob damit einen anders lautenden Beschluss des VG Berlin auf, das den Versammlungscharakter bei der "Fuckparade" bejaht hatte. Hinsichtlich der "Love Parade" bestätigte das OVG die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin, dass es sich nicht um eine Versammlung handele, sondern vielmehr um eine kommerzielle Party. (Az. OVG 1 S 11.01 bzw. Az. OVG 1 SN 54.01)
Die Richter des OVG sprachen auch der "Fuckparade" die ernsthafte Absicht einer gemeinsamen Meinungskundgabe ab, die für die Annahme einer Versammlung ein unverzichtbares Element darstellt. Bereits das äußere Erscheinungsbild spreche eher für eine große Tanzveranstaltung als für eine Versammlung, argumentierte das Gericht. Die Veranstalter erwarten, dass die etwa 10.000 Teilnehmer von 40-50 Aufzugswagen begleitet werden, von denen aus lautstarke Techno-Musik gespielt werden soll. Eine gemeinsame Meinungskundgabe sei hier nicht zu erkennen, so die Richter. Stattdessen wolle die Techno-Musik "Begeisterung für diese Musik wecken und das allgemeine Lebensgefühl steigern", so das OVG. Daran ändere sich auch nichts durch die erklärte Absicht der Veranstalter, 20.000 Handzettel auf der Parade zu bestimmten Themen zu verteilen ("Love Parade raus aus dem Tiergarten", "keine Zensur durch Kommerz", "Leben statt Hauptstadtwahn", "keine Party ist illegal"). "Eine Unterhaltungsveranstaltung verliere nicht dadurch ihren Charakter, dass währenddessen mehr oder weniger nichtssagende Parolen verbreitet werden", urteilten die Richter.
Für die Veranstalter beider Paraden ist die Einstufung als Versammlung aus dem Grund wichtig, dass anders als bei politischen Demonstrationen die Organisatoren kommerzieller Veranstaltungen die Kosten für Müllbeseitigung und Straßenabsperrung aus eigener Tasche zahlen müssen.
Nach Angaben der FAZ beabsichtigen die Macher der "Love Parade", vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, um eine Anerkennung des für den 21. Juli geplanten Techno-Spektakels als politische Demonstration durchzusetzen.



