Budweiser vs. Budweiser - Amerikanisches Bier unterliegt im Bierkrieg

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David besiegt Goliath. Das US-amerikanische Unternehmen Anheuser-Busch ist die größte Brauerei der Welt, verlor aber seinen markenrechtlichen Streit gegen den weitaus kleineren tschechischen Bierhersteller Budejovicky Budvar. Das Oberlandesgericht (OLG) München bestätigte am Donnerstag in zweiter Instanz, dass das amerikanische Bier "Budweiser" nicht mit diesem Namen in Deutschland angeboten werden darf. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, die Revision an den Bundesgerichtshof (BGH) kann noch eingelegt werden. (Az 29 U 4465/00)

Inhaber der Marke "Budweiser" in Deutschland ist seit der Wiedervereinigung die tschechische Brauerei Budejovicky Budvar, deren Bier vom Anfang des 19. Jahrhunderts an in der Nähe der Stadt Budweis gebraut wird. Das amerikanische "Budweiser" existiert seit 1876 und kommt aus St. Louis. In Deutschland wird das amerikanische Bier zwar unter dem Namen Anheuser-Busch vertrieben, die Werbung erfolgt aber hauptsächlich mittels der weitaus bekannteren Marke "Budweiser". Die Tschechen sahen dadurch ihren bestehenden Markenschutz verletzt und gingen gerichtlich gegen die Konkurrenz aus Übersee vor.

Von Anheuser Busch sind nach dpa-Informationen weltweit mehr als 40 Rechtstreitigkeiten mit seiner tschechischen Konkurrenz anhängig. Neben Deutschland tobt der Bierkrieg vor allem in Finnland, Norwegen und Irland. Das Urteil in München wird als großer Erfolg für die osteuropäische Brauerei gewertet. Deren Generalsekretär Jiri Bocek begrüßte das Urteil als "Anerkennung der historisch gewachsenen Bedeutung unserer Marke".

Noch im Mai hatten die Amerikaner einen Teilerfolg errungen, als ein Kölner Gericht eine Klage der Tschechen gegen die Internetdomain "budweiser.com" ablehnte. Budejovicky Budvar wollte die Seite der Amerikaner abschalten lassen, da Anheuser-Busch ihrer Meinung nach mit der Seite wettbewerbswidrig in Deutschland werbe. Das Gericht hatte die Klage abgelehnt, da die Internet-Seite der beklagten amerikanischen Brauerei keine Werbung für "Budweiser"-Bier in Deutschland darstellte: Nach Ansicht des Gerichts waren die betreffenden Internetseiten nicht für den deutschen Markt bestimmt.

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