Das Mutterschaftsgeld
6.7.2001 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 171931 Aufrufe Mehr zum Thema:Mutterschaftsgeld, Entbindungsgeld, Krankengeld
Da das Mutterschaftsgeld ausgezahlt wird, um in den sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach finanzielle Einbußen zu komprimieren, haben Sie als Hausfrau keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Grund ist, dass Sie kein Arbeitseinkommen haben und somit keine finanzielle Schlechterstellung entsteht.
Wenn Sie Hausfrau sein sollten, dann erhalten Sie nur ein einmaliges Entbindungsgeld von 77 Euro.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Das MutterschaftsgeldSeite 2: Pflichtversicherte Frauen in VollzeitbeschäftigungenSeite 3: HausfrauenSeite 4: Arbeitslose FrauenSeite 5: Privatversicherte FrauenSeite 6: Selbständige, Familienversicherte oder StudentinnenSeite 7: Frauen in 325 Euro-VerträgenSeite 8: Mutterschaftsgeld bei Verschiebung des Geburtstermins, Frühgeburt und Mehrlingen


