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Rechtsanwalt Michael Winter versendet Abmahnungen wegen fehlerhaftem Facebook-Impressum

Von Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer
30.10.2012 | Ratgeber - Wettbewerbsrecht | 922 Aufrufe
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Abmahnung, Facebook, Impressum, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht

Abmahnung wegen fehlendem Impressum bei Facebook im Namen der Awares GmbH - was tun?

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Awares GmbH, Geschäftsführer Frank Ammann, Heilbronner Straße 30, 74223 Flein, vertreten durch die Anwaltskanzlei MW - Rechtsanwalt Michael Winter, Kornwestheim, vor.

In dieser Abmahnung wird behauptet, dass die Firma Awares GmbH unter anderem über das Internet Dienstleistungen im IT-Bereich anbiete – gleiches gelte für den Empfänger der Abmahnung, so dass er mit ihr in einem Wettbewerbsverhältnis stehen soll.

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Alexander F. Bräuer
Esslingen
Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht, Internetrecht

Rechtsanwalt Michael Winter führt sodann aus, dass die Awares GmbH habe feststellen müssen, dass der Empfänger der Abmahnung gegen geltendes Recht verstoße, indem er bei seinem Internetauftritt in Facebook kein Impressum vorhalte.

Die Pflicht zur Vorhaltung eines Impressums ergebe sich jedoch aus den §§ 5 TMG und 55 RStV. Dass ein solches Impressum auch auf Facebook vorzuhalten ist, soll beispielsweise das Landgericht Aschaffenburg (Aktenzeichen 2 HK O 54/11) entschieden haben, so Rechtsanwalt Michael Winter in der Abmahnung weiter.

Der Empfänger der Abmahnung wird sodann darauf hingewiesen, dass sein Verhalten auch eine unlautere Wettbewerbshandlung darstelle, weshalb der Firma Awares GmbH Unterlassungsansprüche zustünden. Der Empfänger der Abmahnung wird anschließend durch Rechtsanwalt Michael Winter dazu aufgefordert, es künftig im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen , auf der Internetseite des Providers Facebook kein Impressum vorzuhalten.
Ebenso fordert Rechtsanwalt Michael Winter dazu auf, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet zurückzugeben.

Letztlich erklärt Rechtsanwalt Michael Winter, dass der Firma Awares GmbH aufgrund der Wettbewerbsverletzung Schadensersatzansprüche zustünden, hierzu würden auch die Rechtsverfolgungskosten (also die sogenannten Abmahnkosten) zählen. Den Gegenstandswert/Streitwert für seine außergerichtliche Tätigkeit zur Aussprache der Abmahnung im Namen der Firma Awares GmbH beziffert Rechtsanwalt Michael Winter mit 10.000 € und zwar – so wörtlich – in Anlehnung an einen richtungsweisenden Beschluss des OLG Frankfurt (Aktenzeichen 6 W 117/06).

In dem uns vorliegenden Fall haben wir erhebliche Zweifel an der Berechtigung / Begründetheit der Abmahnung. Keinesfalls konnten wir hier empfehlen, die der Abmahnung beigefügte und durch Rechtsanwalt Michael Winter vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unverändert zu Gunsten der Firma Awares GmbH abzugeben.

Die existentiellen Risiken, die mit der lebenslänglichen Gültigkeit einer solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung einhergehen, sollten keinesfalls unterschätzt werden, so dass es in jedem Falle geboten erscheint, bei jedweden Unklarheiten Hilfe durch einen im Wettbewerbsrecht tätigen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.

Natürlich stehen wir Ihnen ebenfalls für Rückfragen gern persönlich zur Verfügung.

Ihr

Alexander F. Bräuer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Anwaltskanzlei Weiß & Partner®
Rechtsanwälte, Patentanwalt
Katharinenstraße 16
73728 Esslingen

Tel.: +49 (0) 711 / 88 24 1006

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