Banken zocken ihre Kunden ab. Ihre Rechte bei zu hohen Dispozinsen und Bankgebühren
Mehr zum Thema: Verbraucherschutz, Banken, Kunden, Dispozinsen, Bankgebühren, Sonderkündigung, DeckelungAktuelle Studie zeigt, dass die meisten Banken nicht nur bei den Gebühren kräftig zulangen, sondern auch bei den Dispozinsen. Wie Sie sich gegen unberechtigte Gebühren und zu hohe Dispozinsen wehren.
Durchschnittlich 11,76% Zinsen zahlt der Bankkunde in Deutschland, wenn er sein Konto überzieht. Dies hat nun die Stiftung Warentest unter teilweise abenteuerlichen Bedingungen herausgefunden. Angesichts der einmalig günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten der Banken über die EZB ein viel zu hoher Wert, findet Stiftung Warentest. So verlangten Banken sogar bis über 15% Dispozinsen. Dabei ist dies wohl nur die Spitze des Eisbergs, denn mehr als zwei Drittel der befragten Banken verweigerte die Auskunft (Quelle: http://www.test.de/Dispozinsen-Banken-verweigern-Auskunft-4453180-0/).
Bislang fehlt jedoch der politische Wille, der Preistreiberei der Banken durch eine Deckelung der Dispozinsen Einhalt zu gebieten. Dabei wäre es z.B. ein Leichtes, die Entwicklung der Dispozinsen an den Basiszinssatz der EZB oder den Euribor zu koppeln, die beide derzeit bei nicht einmal 1% liegen. Eine Bank, die über 15% Dispozinsen verlangt, erwirtschaftet somit beträchtliche Gewinne auf Kosten ihrer Kunden.
Doch nicht nur die Dispozinsen sind ein Beispiel für die teils überzogenen Preise bei den Banken. Vielfach stellen die Banken ihren Kunden z.B. Gebühren für Leistungen in Rechnung, die sie eigentlich selbst tragen müssten. Eine Abgrenzung, wann dies der Fall ist, fällt schwer. Als Abgrenzungskriterium hat der BGH in seinem Urteil zu den AGB einiger Sparkassen (Urteil vom 21.04.2009 – Az. XI ZR 78/08) jedoch festgestellt, dass Banken ihre Kosten dann nicht auf die Kunden abwälzen dürfen, wenn sie aufgrund einer gesetzlichen oder nebenvertraglichen Bestimmung (z.B. bei Pfändungsschutzkonten, Barauszahlungen am Schalter) zur Erbringung der Leistung verpflichtet sind oder die Leistung ausschließlich im eigenen Interesse vornehmen.
Auch bei Zinsänderungen sind die Banken nicht vollkommen frei. So wurde im gleichen Urteil durch den BGH ein einseitiges Preisänderungs- bzw. Zinsanpassungsrecht der Banken mangels einer konkrete Nennung der Änderungsvoraussetzungen und der nicht eindeutig genannten Pflicht der Banken, die Zinsen bei einer entsprechenden Marktentwicklung zu senken, abgelehnt. Aus Sicht der Richter/innen würden die Kunden durch solche Klauseln unangemessen benachteiligt.
Die Frage ist, was Sie als betroffener Kunde tun können, wenn die Bank Sie bei den Gebühren oder den Dispozinsen schröpft. Die Empfehlung der Stiftung Warentest ist zwar einfach, aber auch banal: den Dispokredit gar nicht oder nur kurz nutzen, die Preise vergleichen und gegebenenfalls zur günstigeren Konkurrenz wechseln. Klingt einfach, aber die allerwenigsten haben Zeit oder Lust, sich laufend zu informieren und sich gegen zu hohe Gebühren oder Dispozinsen zu wehren. Wie oft haben Sie schon den Brief von der Bank mit den AGB-Änderungen ungelesen abgeheftet oder gar entsorgt? Dabei wäre dies die ideale Gelegenheit die Bank zu wechseln, denn gemäß § 675g BGB steht Ihnen im Falle einer AGB-Änderung, die z.B. die Bedingungen zum Zahlungsverkehr betrifft, ein kostenfreies und fristloses Sonderkündigungsrecht zu. Im Zweifel dauert es vielleicht eine Stunde, um sich zu informieren und eine Kündigung zu formulieren. Diese Zeit ist sicherlich gut investiert und ein probates Mittel, um Preistreiberei und Abzocke einen Riegel vorzuschieben.
Aktuelle Konditionen bei den Banken finden Sie bei den zahlreichen Anbietern kostenloser Bankvergleiche und bei der Stiftung Warentest.
Woher wissen Sie das? Kennen sie die Refinanzierungsbedingungen aller Banken / Sparkassen im Detail? Nur weil es derzeit über die EZB günstige Konditionen u.a. für Banken gibt (aber auch Staaten - reduzieren die deswegen die Steuersätze), heißt dies doch nicht, das sich alle Banken zu diesen Zinssätzen (und ausnahmslos in Höhe ausgereichter Dispokredite) refinanzieren (können) ... was ist mit den Anlegern (auch Sparer mit einfachen Sparkonten) ... wollen / sollen / können diese im Gegensatz zu diesen nicht marktwirtschaftlichen Forderungen nach einer pauschalen Zinsreduzierung auch nur mit weiter reduzierten Zinsen rechnen???
Und: Gewinne auf Kosten Ihrer Kunden?? Ist das nicht das Ziel in einer Marktwirtschaft? Was passiert bei Ihnen? Woher kommen Ihre Anwaltsgebühren? Fallen die vom Himmel oder werden die von Ihren Kunden bezahlt? Und arbeiten Sie mit Gewinnerzielungsabsicht?