Prepaid-Handys: Auszahlung des Restguthabens ist Pflicht
Mehr zum Thema: Vor Gericht, Restguthaben, Prepaid-Handy, Handy, MobilfunkOLG: Handyanbieter darf bei Vertragsende keine Gebühren für die Auszahlung des restlichen Guthabens verlangen
Wenn ein Handy Prepaid-Vertrag endet, darf der Anbieter für die Auszahlung eines Restguthabens keine Gebühren verlangen. Ein Mobilfunkanbieter hatte in seinen Geschäftsbedingungen eine Gebühr von 6 Euro festgelegt, wenn ein Verbraucher sich bei Vertragsende sein restliches Guthaben auszahlen lassen wollte.
Dadurch wird der Verbraucher unangemessen benachteiligt, urteilte das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht. Eine Auszahlung ist keine zusätzliche Leistung oder Kulanz des Mobilfunkanbieters, sondern seine Pflicht. Mit der Gebühr sollen Pflichten des Anbieters unzulässig auf den Kunden abgewälzt werden.
Az 2 U 2/11
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