Prepaid-Handys: Auszahlung des Restguthabens ist Pflicht

Mehr zum Thema: Vor Gericht, Restguthaben, Prepaid-Handy, Handy, Mobilfunk
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

OLG: Handyanbieter darf bei Vertragsende keine Gebühren für die Auszahlung des restlichen Guthabens verlangen

Wenn ein Handy Prepaid-Vertrag endet, darf der Anbieter für die Auszahlung eines Restguthabens keine Gebühren verlangen. Ein Mobilfunkanbieter hatte in seinen Geschäftsbedingungen eine Gebühr von 6 Euro festgelegt, wenn ein Verbraucher sich bei Vertragsende sein restliches Guthaben auszahlen lassen wollte.

Dadurch wird der Verbraucher unangemessen benachteiligt, urteilte das Schleswig-Holsteinische Oberlandes­gericht. Eine Auszahlung ist keine zusätzliche Leistung oder Kulanz des Mobilfunkanbieters, sondern seine Pflicht. Mit der Gebühr sollen Pflichten des Anbieters unzulässig auf den Kunden abgewälzt werden.

Az 2 U 2/11

Das könnte Sie auch interessieren
Verbraucherschutz Prepaid-Mobilfunkvertrag und Restguthaben
Verbraucherschutz Zu hohe Handyrechnung - was tun?