Phishing: Kunde haftet für Schäden beim Onlinebanking

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BGH: Wer 10 Transaktionsnummern auf einer gefälschten Webseite eingibt, kann von der Bank keinen Schadensersatz verlangen

Wenn Kunden auf eine gefälschte Webseite einer Bank reinfallen und dort Daten preisgeben, müssen sie für den entstandenen Schaden selbst aufkommen. Die Bank trifft keine Schuld, so der Bundesgerichtshof.

Der Bankkunde war Opfer eines so genannten Phishing Angriffs geworden, bei dem er per Mail auf eine Webseite geleitet wurde, die wie die Seite der Bank aussah.

Dort hatte er nach Aufforderung hintereinander 10 Transaktionsnummern angegeben, mit denen die Betrüger anschließend vom Konto des Kunden 5.000 Euro ins Ausland überweisen konnten.

Die Bank hatte ihre Kunden immer wieder vor solchen Angriffen gewarnt. Der Kunde hatte die Nummern trotz ausdrücklicher Warnhinweise seiner Bank preisgegeben, so das Gericht.

Az XI ZR 96/11

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