Bewertungen müssen im Zweifel konkretisiert werden

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LG: Seitenbetreiber müssen tätig werden, wenn die Beanstandung einer Bewertung "hinreichend konkret" erscheint

Die negative Bewertung eines Zahnarztes im Internet kann gelöscht werden, wenn ein Nachweis für die Behandlung nicht erbracht wird. Ein Patient hatte seinen Zahnarzt nach einer Implantatbehandlung u.a. als inkompetent bezeichnet. Der Zahnarzt wehrte sich: In dem genannten Zeitraum habe er gar keine Implantatbehandlung durchgeführt.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth gab ihm Recht, weil der Forumsbetreiber den Wahrheitsgehalt der Bewertung nicht gründlich genug geprüft hatte. Der Patient hätte nach dem Hinweis des Arztes einen Beweis für die Behandlung erbringen müssen. Ohne konkrete Belege musste das Forum die Bewertung daher löschen.

(Az. 11 O 2608/12)

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