Abo-Fallen sind gewerbsmäßiger Betrug

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Auch Anwalt verurteilt, der für die Plattformen Mahnungen verschickt hatte

Mit Abo-Fallen im Internet hatten sie Internet-Nutzer um über 5 Millionen Euro geprellt, dann wurden sie verurteilt: Das Betreiben von Abo-Fallen im Internet ist banden- und gewerbsmäßiger Betrug, so das Landgericht Hamburg. (Az 608 Kls 8/11)

Die Verurteilten hatten Webseiten betrieben, bei denen Nutzer ein vermeintlich kostenloses Programm nutzten, dann aber hohe Rechnungen für ein Jahresabo bekamen. Damit sollten die "Dummen und Angstzahler" zur Zahlung bewogen werden - mit diesem Kommentar wurde der Hauptangeklagte in einem Internet-Chat erwischt.

Den Tätern ging es darum, unerfahrene Nutzer abzuzocken, urteilte daher das Gericht. Zusammen mit den Betreibern der Webseiten wurde außerdem ein Anwalt verurteilt, der Mahnungen an die Nutzer verschickt hatte.