Account gehackt - Wer haftet?

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Wer haftet, wenn ein Dritter Ihr ebay-Konto hackt und unter Ihrem Namen einkauft? Wer hat die Folgen zu tragen, wenn jemand unbefugt Ihren Facebook-Account hackt und sich dort auslässt?

Grundsätzlich keine Haftung für gehackten ebay-Account

Der Inhaber eines ebay-Mitgliedkontos haftet nicht, wenn ein unbefugter Dritter über dieses Konto Verkäufe oder Käufe tätigt. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ( BGH, Urteil vom 11. 5. 2011 - VIII ZR 289/09) besteht keine Haftung des Kontoinhabers, da keine wirksame Stellvertretung gegeben ist. Der Kontoinhaber wusste einfach nicht, dass eine andere Person unter seinem Namen handelt. Da der Kontoinhaber diesen Umstand nicht wusste, konnte er den Hacker auch nicht daran hindern.

Haftung bei Urheberrechtsverletzungen über gehackten ebay-Account

Sofern ein Dritter über Ihren ebay-Account Urheberrechtsverletzungen begeht, müssen Sie dafür grundsätzlich haften, es sei denn Sie können beweisen, dass Sie Ihre Zugangsdaten ausreichend gesichert haben.

Keine Haftung für gehackten Facebook-Account

Begeht ein Dritter unter Ihrem Namen Rechtsverletzungen über Ihren Facebook-Account, werden Sie dafür grundsätzlich nicht haftbar gemacht. Allerdings sind Sie gehalten, sofort Facebook zu benachrichtigen, sobald Sie von den Rechtsverletzungen Kenntnis erlangt haben. Facebook wird dann den Account sperren.

Was tun nach einem Hacker-Angriff?

Sofern Sie ein Opfer eines solchen Hackerangriffs geworden sind, empfiehlt es sich, den Anbieter zu kontaktieren, um den Account sperren zu lassen. In strafrechtlicher Hinsicht sollten Sie bei der Polizei Strafanzeige erstatten. Allerdings sitzen die Hacker erfahrungsgemäß im Ausland und sind dazu nicht ermittelbar, so dass eine strafrechtliche Verfolgung meist nicht vielversprechend ist. Auf jeden Fall sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren, der Sie über das weitere Vorgehen berät.

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