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Neue Zulässigkeitsvoraussetzung für Klageschriften

Von Rechtsanwältin Julia Wiese
9.8.2012 | Ratgeber - Verfahrensrecht | 1338 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Mediationsgesetz, Klageantrag, Zulässigkeitsvoraussetzung, Zivilprozess

MediationsG novelliert §253 Abs. 3 ZPO

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Von Rechtsanwältin
Julia Wiese
Hamburg
Existenzgründungsberatung, Mediation

Das Inkrafttreten des Mediationsgesetzes wirkt sich unter anderem auch auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Klageantrags gemäß §253 Abs. 3 ZPO aus. Nach Nr. 1 soll die Klageschrift vor einem Zivilgericht jetzt Angaben enthalten, ob vor der Klageerhebung eine Mediation oder eine andere Form der außergerichtlichen Konfliktlösung von den Streitenden versucht worden ist. Zusätzlich soll ausgeführt werden, ob es Gründe gibt, die gegen ein solches Verfahren sprechen. Spätestens jetzt sollten sich Anwälte mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen einer Mediation für Ihren Mandanten ernsthaft auseinandersetzen. Besonders bei Konflikten in Dauerbeziehungen wie z. B. langjährige Geschäftspartnerschaft, Mieter- oder Eigentümergemeinschaften zeigt sich der Vorteil eines Mediationsverfahrens. Durch diese Konfliktlösungsmethode kann oft der Streit gelöst werden, ohne den (Geschäfts)kontakt zu zerstören.

JULIA WIESE

-Mediatorin und Businesscoach-

Als Mediatorin unterstütze ich Konfliktparteien bei außergerichtlichen Einigungen.

Als Coach bin ich Ihr Sparringspartner zur Erreichung individueller Ziele.

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Tel: 040/528 735 60
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