Registrierte
Nutzer
Begrenzung einer Stellenausschreibung auf ein gewisses Berufsjahr kann eine Altersdiskriminierung darstellen
Von Rechtsanwalt Felix Westpfahl 30.7.2012 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 781 Aufrufe Mehr zum Thema:Begrenzung, Diskriminierung, Berufsjahre, Stellenausschreibung, Kündigung
Stellenausschreibung
Die Begrenzung einer innerbetrieblichen Stellenausschreibung auf Arbeitnehmer im ersten Berufsjahr kann eine nach § 3 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) unzulässige mittelbare Benachteiligung wegen des Alters sein. Arbeitnehmer mit mehreren Berufsjahren weisen typischerweise gegenüber Arbeitnehmern im ersten Berufsjahr ein höheres Lebensalter auf. Eine solche Beschränkung kann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber mit ihr ein rechtmäßiges Ziel verfolgt und sie zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich ist. Sind die hierfür vom Arbeitgeber angeführten Gründe offensichtlich ungeeignet, verstößt er grob gegen seine Pflicht zur diskriminierungsfreien Stellenausschreibung nach § 11 AGG. Dagegen kann der Betriebsrat nach § 17 Abs. 2 AGG vorgehen.
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat dem Antrag eines Betriebsrats stattgegeben, der von dem Arbeitgeber verlangt hatte, in internen Stellenausschreibungen auf die Angabe des ersten Berufsjahres zu verzichten. Der Arbeitgeber hatte sich hierfür auf das von ihm vorgegebene Personalbudget berufen. Diese Begründung war offensichtlich ungeeignet, den Bewerberkreis von vornherein auf jüngere Beschäftigte zu begrenzen.
Felix Westpfahl
Hannover
4 Bewertungen Arbeitsrecht, Strafrecht, Medizinrecht, Verkehrsrecht Pers. Direktanfrage
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 18. August 2009 - 1 ABR 47/08 -
Rechtsanwalt Felix Westpfahl
Osterstraße 1
30159 Hannover
www.wmvp.de
info@wmvp.de
366381
registrierte
Nutzer
durchschnittl. Bewertung
110850
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Ihre Meinung zählt.
Begrenzung einer Stellenausschreibung auf gewisse Berufsjahre können ein Altersdiskriminierung darstellen Arbeitsrecht 123recht.net © QNC 2013 Haftungsausschluss
Anwaltssuche
Inhaltsübersicht
Hilfe
Rechtsberatung Online
Anmelden
Presseschau
AGB /
Nutzungsbedingungen
Widerrufsbelehrung
Newsletter
RSS Feeds
Finde uns auf Google+
Disclaimer /
Haftungsausschluss
Muster
Impressumsgenerator
Kündigungsgenerator




