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eBay: Einschränkung des Verkäuferkontos

Von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
13.7.2012 | Ratgeber - Internetrecht, Computerrecht | 845 Aufrufe
Mehr zum Thema:

eBay, Kündigung, Kontosperrung, Schadenersatz, eBay-AGB

Wie reagieren?

Derzeit vertrete ich mehrere Mandanten, die auf eBay.de als gewerblicher Händler tätig sind und deren Konto dort eingeschränkt bzw. vom Verkauf ausgeschlossen wurde. Was dies für Händler bedeutet, die ihren Hauptumsatz über ebay.de generieren, dürfte klar sein. Der schnelle Ruin droht.

Um so mehr habe ich mich gestern über eine Nachricht von eBay gefreut, in der es hieß:

SEIT 2004 BEI 123RECHT.NET
Von Rechtsanwalt
Andreas Schwartmann
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Wir haben die Dokumente an unsere Sicherheitsabteilung zur Prüfung weitergeleitet und wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass das eBay-Mitgliedskonto Ihres Mandanten wieder zum Verkauf auf eBay freigeschaltet wurde.

Den Mandanten hat’s auch gefreut, sein Konto ist nun wieder ohne Einschränkungen nutzbar. Die außergerichtliche Vertretung durch einen Anwalt kann sich also lohnen, um den Sachverhalt aufzuklären, der zur Sperrung des Kontos geführt hat.

Anders sieht es in einem anderen Mandat aus. Dort hat eBay mir heute mitgeteilt:

Unsere Sicherheitsabteilung hat die von Ihnen weitergeleiteten Dokumente überprüft. Wir sind dennoch bei unserem Entschluss geblieben, das Mitgliedskonto nicht mehr zum Verkauf auf eBay freizuschalten. Aus sicherheitstechnischen Gründen können wir unsere Beweislage leider nicht offenlegen. [...] Wir bedauern Ihnen keine detaillierten Informationen geben zu können, und wünschen Ihrer Mandantschaft für die Zukunft alles Gute.

Was soll man nun davon halten? Mein Mandant ist sich keines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen bewusst. Eine ordentliche Kündigung des Mitgliedskontos hat er bislang ebenfalls nicht erhalten – für Einkäufe wird er sein Konto also weiter nutzen dürfen. Der Verkauf bleibt ihm verwehrt.

Dagegen kann mein Mandant nun gerichtlich vorgehen, was allerdings mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sein wird, für die er in Vorleistung wird treten müssen. Wenn eBay sein Konto nicht einschränken durfte, stehen die Chancen natürlich gut, dass er für die Zeit der ungerechtfertigten Einschränkung Schadensersatz wird verlangen können. Aber eBay wird natürlich jederzeit auch von der Möglichkeit Gebrauch machen können, das Mitgliedskonto mit der vertraglich vereinbarten Frist ordentlich zu kündigen. Einen Anspruch auf ein Mitgliedskonto bei eBay gibt es nicht, ein Kontrahierungszwang wurde von der Rechtsprechung bereits klar abgelehnt.

Dies sollte jedem, der seinen geschäftlichen Erfolg an eBay knüpft, bewusst sein. Mit eBay lässt sich nicht nur Geld verdienen. eBay kann der wirtschaftlichen Existenz auch schnell den Boden unter den Füßen entziehen.

Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln

Tel.: 0221 801 37193
Abmahnhotline: 0800 365 7324
Fax: 0221 801 37206

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