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Aufenthaltsverbot aufgehoben

Von Rechtsanwalt Philipp Adam
3.7.2012 | Ratgeber - Verwaltungsrecht | 824 Aufrufe
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Fußball, Problemfan, Aufenthaltsverbot, Verwaltungsgericht, Public Viewing

Fan durfte Halbfinalaus beim Public Viewing erleben

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße vom 28.06.2012 durfte ein Fußballfan doch noch kurzfristig die Halbfinalniederlage Deutschlands gegen Italien beim Public Viewing mit ansehen. (Aktenzeichen: 5 L 580/12.NW)

Der Fan hatte sich am vergangenen Freitag nach dem  Viertelfinale der Europameisterschaft Deutschland gegen Griechenland an einem Autokorso im pfälzischen Neustadt beteiligt und war dabei in Konflikt mit Polizeibeamten geraten.

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Weil die Polizei befürchtete, dass der Fan während und nach dem sich am 28.06.2012 stattfindenden Halbfinalspiel der Euro 2012 zwischen Deutschland und Italien Straftaten begehen würde, sah sie den Fan als „Problemfan" an und erteilte ihm für den Abend ein Aufenthaltsverbot für die Innenstadt von Neustadt/Weinstraße.

Der Betroffene beantragte einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Neustadt. Ohne dass eine förmliche Entscheidung ergehen musste, erreichte der Fußballfan, dass er nun doch noch zum Public Viewing gehen durfte.

Die Entscheidung zeigt, dass für Fußballfans gerade bei Aufenthaltsverboten durchaus die Möglichkeit besteht gegen diese Maßnahmen erfolgreich vor Gericht zu ziehen.

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