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Sind Beifahrerzeiten im LKW zu vergüten?

Von Rechtsanwalt Diplom-Jurist Marcus Alexander Glatzel
20.6.2012 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 1248 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Beifahrerzeiten, LKW-Fahrer, Arbeitszeit, Vergütung, Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht gibt LKW-Fahrer Recht.

Von vielen Arbeitgebern der Transportbranche werden die Anwesenheitszeiten der Beifahrer nicht bezahlt, weil sie diese nicht als Arbeitszeit ansehen. Dieser Ansicht hat sich das Bundesarbeitsgericht (Az. : 5 AZR 200/10) nicht angeschlossen: Anwesenheitszeiten müssen bezahlt werden .

Zum Fall:

Das beklagte Speditionsunternehmen beschäftigte den Kläger als Kraftfahrer. Mit seiner eingereichten Klage hat der Kläger die Vergütung der als Beifahrer auf dem LKW verbrachten Zeiten, soweit sie zusammen mit Lenk- und sonstigen Arbeitszeiten im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich überstiegen, geltend gemacht. Im Arbeitsvertrag war die Allgemeine Geschäftsbedingung enthalten, dass Reisezeiten mit der Bruttomonatsvergütung abgegolten seien.  

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Von Rechtsanwalt
Marcus Alexander Glatzel
Hanau
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Das Bundesarbeitsgericht gab dem Kläger Recht. Der Kläger hat Anspruch auf Zahlung der normalen Vergütung für die Zeiten, die er über eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden hinaus als Beifahrer leistete. Nach Ansicht des Gerichts hat der Kläger während der als Beifahrer verbrachten Zeit gearbeitet und die von ihm geschuldete Tätigkeit als Kraftfahrer erbracht. Er musste sich aufgrund der Arbeitseinteilung der Beklagten an seinem Arbeitsplatz, dem LKW, aufhalten und konnte nicht frei über die Nutzung seiner Zeit bestimmen.

Zudem sah das Gericht die im Arbeitsvertrag geregelte Pauschalabgeltung von Reisezeiten mangels hinreichender Transparenz als unwirksam an. Denn die Klausel ließe offen, welchen Inhalt der Klauselverwender dem Begriff der Reisezeit beimisst, insbesondere fehlt eine Abgrenzung von Reisezeiten ohne und mit Arbeit i.S.v. § 611 Abs. 1 BGB.

Unser Rat:

Der vertragliche Vergütungsausschluss von Beifahrerzeiten ist unwirksam. Daher sollten die Parteien regeln, wie diese Zeiten zu vergüten sind. So könnten diese Anwesenheitszeiten geringer bezahlt werden als die echte Arbeitsleistung. Allerdings müsste eine solche Regelung klar und transparent sein.

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Leserkommentare
von sanda am 23.08.2012 22:09:42# 1
Und was ist eigentlich mit Busfahrer die z.B. ein Linien-Busfahrer ist ca. 12 std bei der arbeit, davon 6 std. lenkt und der rest im bus verbriengt, da die pausen jrgend wo gemacht wird, wo nichts unternehmen kann.
    
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