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Koalition ringt um schärfere Strafvorschriften zu Volksverhetzung

AFP VOM 17.2.2005 | Nachrichten - Nachrichten | 2634 Aufrufe
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Volksverhetzung, Versammlung, Versammlungsrecht

- Schröder: Ziel ist "juristisch vernünftige Formulierung"

Die rot-grüne Koalition setzt auch nach den internen Debatten der vergangenen Tage auf eine Verschärfung der Strafvorschriften gegen Volksverhetzung. Es solle eine "juristisch vernünftige Formulierung" gefunden werden, um die Verherrlichung der NS-Gewaltherrschaft auch juristisch unterbinden zu können, sagte Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) am Donnerstag im NDR. Vor allem Politiker der Grünen bekräftigten unterdessen Bedenken, wonach bloße rechtsextreme Gesinnung nicht strafbar sein könne. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) wandte sich gegen die Forderungen der Union nach einer größeren "Bannmeile" um das Reichstagsgebäude.

Schröder trat vor der ersten Beratung des Gesetzentwurfs am Freitag im Bundestag Berichten entgegen, beim Versammlungsrecht gebe es unterschiedliche Haltungen innerhalb der Koalition. "Da gibt es keinen grundsätzlichen Dissens", hob der Kanzler hervor. Das klare Ziel sei, Aufmärsche von Neonazis an bestimmten Orten wie KZ-Gedenkstätten zu verbieten. Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz nannte dafür in Berlin als Beispiele Buchenwald und Dachau. Es gehe um eine Zahl von zehn bis zwölf solcher Orte, nicht um hunderte, sagte er.

Bei den koalitionsinternen Diskussionen geht es allerdings vor allem um eine zusätzlich zur Neuregelung des Versammlungsrechts geplante Verschärfung der Strafvorschriften gegen Volksverhetzung. Ein Entwurf von Innenminister Otto Schily und Justizministerin Brigitte Zypries (beide SPD) sah dazu vor, die Verherrlichung und Verharmlosung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft unter Strafe zu stellen. Wegen verfasssungsrechtlicher Bedenken beschlossen die Koalitionsfraktionen jedoch am Dienstag einen neuen Entwurf, der diesen Passus zunächst nicht enthält. Schröder wies gleichwohl den Vorwurf zurück, die Regierungsentwürfe seien mit zu heißer Nadel gestrickt worden.

Wiefelspütz sagte, eine Ergänzung der entsprechenden Strafvorschriften sei weiterhin geplant. "Die Probleme liegen beim Wort 'Verharmlosung'", erläuterte der SPD-Politiker in Berlin. "Es ist ausufernd und verallgemeinernd. Das müssen wir weiter präzisieren." Er sei aber zuversichtlich, dass dies in den kommenden Tagen gelingen werde. Auch Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck erklärte am Donnerstag, die zuständige Arbeitsgruppe von SPD und Grünen sei auf gutem Weg. "Die Koalition wird mit ihrer Mehrheit eine Verschärfung des Straf- und Versammlungsrechts durchsetzen." Die Neuregelung soll möglichst bereits kommende Woche verabschiedet werden und zum 1. Mai in Kraft treten, also noch vor den Gedenkfeiern zum 60. Jahrestag des Kriegsendes am 8. Mai.

Der CSU-Innenpolitiker Wolfgang Zeitlmann bekräftigte die Forderung der Union, den befriedeten Bezirk um das Reichstagsgebäude auf das Gebiet um das Brandenburger Tor auszuweiten. Auch darüber soll der Bundestag am Freitag beraten. Thierse sagte dazu der "Märkischen Allgemeinen" vom Donnerstag, er lehne eine größere Bannmeile ab: "Wir wollen das Parlamentsgebäude nicht von der Bevölkerung isolieren." Beck kritisierte, bei einer Umsetzung der Unionspläne würde "halb Berlin-Mitte zur Bannmeile werden".

Gegen jegliche Verschärfung des Versammlungsrechts wandte sich die FDP. Fraktionschef Wolfgang Gerhardt sagte im Deutschlandradio Berlin, die bestehenden Vorschriften reichten aus, um etwa einen NPD-Aufmarsch am Brandenburger Tor zum 8. Mai zu verhindern. Auch sei es keine Lösung, "eine beliebig große Bannmeile zu machen, um das Versammlungsrecht zu umgehen". Auch Grünen-Fraktionsvize Hans-Christian Ströbele sagte der "Berliner Zeitung", aus seiner Sicht sei eine Verschärfung des Versammlungsrechts "eigentlich nicht nötig".

17. Februar 2005 - 16.08 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2005




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