Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Deutschland

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Verstoß gegen Recht auf faires Verfahren wegen zu langer Verfahrensdauer

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab diesen Donnerstag der Klage Günther Metzgers gegen Deutschland statt und stellte eine Verletzung des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren durch die Bundesrepublik fest. Metzger war in einem über neun Jahre andauerndem Strafverfahren vom Bundesgerichtshof 1996 nach zahlreichen Instanzenzügen für schuldig befunden worden, die umweltgefährdende Beseitigung von Abfällen begangen zu haben. 1997 wurde die von Metzger angestrengte Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht abgewürgt. Die Hüter der Menschenrechte in Straßburg sprachen Metzger 10.000 Mark als Ausgleich für immaterielle Schäden und 15.000 Mark für Gerichtskosten und Ausgaben zu. (37591/97)

Günther Metzger war von 1981 bis 1993 Bürgermeister von Darmstadt. Während seiner Amtszeit hatten sich die in seiner Stadt ansässigen Schlachthäuser einer Methode der Abfallbeseitigung bedient, die in höchstem Maße umweltschädlich war: Die Schlachthäuser kippten ihre Abfälle in die Kanalisation der Stadt. Es folgte Ende 1987 eine kurzzeitige Schließung der Schlachthäuser durch die Gemeinde, nach zahlreichen Protesten durften die Schlachthäuser aber Anfang 1988 ihren Betrieb wieder aufnehmen. Mit dem Vorwurf, keine Maßnahme gegen die Umweltverschmutzung ergriffen zu haben, wurde gegen den verantwortlichen Bürgermeister Metzger Anklage erhoben.

Nach einem holprigen Gang durch die Instanzen und diversen Verzögerungen wegen umfassender Umweltgutachten und Anhörungen von Sachverständigen kam es über neun Jahre später zu einem endgültigen und rechtskräftigen Schuldspruch. Metzger rügte vor dem Menschenrechtsgerichtshof die Verletzung von Art. 6 § 1 der Konvention der Menschenrechte: Jeder hat das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren innerhalb einer zumutbaren Zeit. Er schrieb dem Verhalten der zuständigen Behörden einen großen Beitrag zu dem langwierigen Verfahren zu. Auch die Richter in Straßburg lasteten die übermäßige Verspätung den deutschen Behörden an.

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Allgemein Amnesty international seit 40 Jahren tätig