365.030
Registrierte
Nutzer
 www.123recht.net » Nachrichten » Europarecht » Kreise: In Streit um EU-Patent nur noch Si...

Kreise: In Streit um EU-Patent nur noch Sitz von Gericht offen

AFP VOM 29.5.2012 | Nachrichten - Allgemein | 787 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Patentstreitigkeiten, EU-Patent

München und Paris in engster Auswahl

Nach jahrelangem Tauziehen um ein gemeinsames EU-Patent ist nach Diplomatenangaben jetzt nur noch der Sitz des künftigen Gerichtshofes für Patentstreitigkeiten offen. In der engsten Wahl seien München und Paris, verlautete am Dienstag aus EU-Kreisen in Brüssel. Die Sitzfrage soll demnach am Mittwoch beim Rat der Minister für Wettbewerbsfähigkeit in Brüssel Thema sein. Mit einer Einigung rechne er aber noch nicht, sagte der Diplomat.

Das erste neue europäische Patent soll im April 2014 ausgestellt werden. Mit ihm sollen Erfindungen durch eine einzige Anmeldung in allen beteiligten Ländern geschützt werden. Obligatorische Sprachen für die Patente sind Englisch, Französisch und Deutsch. Italien und Spanien beteiligen sich deshalb bisher nicht. Die Entscheidung zur Gerichtsbarkeit wolle Italien dennoch mittragen, hieß es aus Diplomatenkreisen.

Es gibt zwar bereits ein Europäisches Patentamt in München, das Schutzbriefe vergibt. Diese unterliegen aber den unterschiedlichen nationalen Regelungen und Gerichtsbarkeiten und müssen in die jeweiligen Landessprachen übersetzt werden.

Dass das Patentamt in München liegt, ist den Diplomatenangaben zufolge ein starkes Argument dafür, auch den Gerichtshof dort anzusiedeln, weil jetzt schon Knowhow zum Beispiel durch spezialisierte Anwälte verfügbar ist. Wenn sich die Minister nicht einigen, sollen voraussichtlich die Staats- und Regierungschefs auf ihrem Gipfel Ende Juni über den Sitz entscheiden.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2012



123recht.net ist Rechtspartner von:

365030
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

110071
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Axel Gerhardt
Bad Kissingen
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Die Sorgerechtsreform ist am 19.05.2013 in Kraft getreten. Väter nicht-ehelicher Kinder haben ein Recht auf das gemeinsame Sorgerecht. Richtig so?