Geldstrafe für unlautere Abwerbeversuche über Xing
AFP VOM 25.5.2012 | Nachrichten - Allgemein | 2135 Aufrufe Mehr zum Thema:Abwerbeversuch, Abwerben, Xing, Wettbewerb
Beklagter schrieb abwertende Texte über Konkurrenzfirma
Wer über das Internet versucht, Beschäftigte auf unlautere Weise abzuwerben, muss mit Geldstrafen rechnen. Das Landgericht Heidelberg verurteilte den Mitarbeiter eines Unternehmens, weil er sich in über die Geschäftsplattform Xing verschickten Nachrichten an Mitarbeiter eines Wettbewerbers abfällig über diesen äußerte. Der Verurteilte muss drei Viertel der Gerichtskosten tragen und 600 Euro an den Kläger zahlen. Zudem muss er die Anwaltskosten des Klägers begleichen, der zunächst erfolglos eine Unterlassungserklärung verlangt hatte.
Die Nachrichten hatte der Absender nach Gerichtsangaben über das Profil der Firma verschickt, für die er arbeitet. Er schrieb demnach: "Sie wissen ja hoffentlich, in was für einem Unternehmen Sie gelandet sind. Ich wünsche Ihnen einfach mal viel Glück. Bei Fragen gebe ich gerne Auskunft." Diese Formulierung wertete das Gericht als "wettbewerbswidrige Herabsetzung" des Arbeitgebers der Empfänger. Zudem könne die Wortwahl nur als Abwerbeversuch verstanden werden. Dieser sei wegen der "unlauteren Begleitumstände" aber unzulässig.
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