EuGH bestätigt hohe Hürden für Führerscheintourismus
AFP VOM 26.4.2012 | Nachrichten - Allgemein | 1359 Aufrufe Mehr zum Thema:Hürden, Führerscheintourismus
Neuerwerb erst nach Ablauf von Sperrfrist zulässig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die hohen Hürden für den Erwerb von Ersatzführerscheinen im EU-Ausland betätigt. Wie das Gericht in einem am Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteil entschied, ist der sogenannte Führerscheintourismus nur dann erfolgreich, wenn der Betroffene zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs regulär im Ausstellerstaat wohnte und gegen ihn hier verhängte Sperrfristen wegen Alkohol am Steuer abgelaufen sind. (Az: C-419/10)
Im Ausgangsfall hatte ein Mann aus Bayern geklagt, dem sein deutscher Führerschein wegen Trunkenheit entzogen worden war. Er hatte nach Ablauf der gegen ihn verhängten Sperrfrist von 15 Monaten einen tschechischen Führerschein erworben, in dem ein tschechischer Wohnsitz eingetragen ist. Laut EuGH müssen die deutschen Behörden diesen Führerschein nun anerkennen. Eine andere Auslegung der neuen EU-Führerscheinrichtlinie sei nicht möglich, entschied das Gericht auf Anfrage des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.
26.04.2012 - 12:00 Uhr
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