Empörung über Entschädigung für sicherungsverwahrte Straftäter
AFP VOM 25.4.2012 | Nachrichten - Allgemein | 544 Aufrufe Mehr zum Thema:Entschädigung, Sicherungsverwahrung, Straftäter
Bayerns Innenminister: Urteil stellt Verhältnisse auf den Kopf
Das Urteil des Karlsruher Landgerichts zu Entschädigungen für rechtswidrig in Sicherungsverwahrung eingesperrte Sexualstraftäter hat für Empörung gesorgt: "Ich habe für dieses Urteil kein Verständnis", sagte Bayerns Innenminister Joachim Hermann der Tageszeitung "Die Welt" vom Mittwoch. Einige der vier Betroffenen stünden weiter unter Beobachtung der Polizei und würden als "hoch gefährlich und rückfallgefährdet" eingestuft. "Hier werden die Verhältnisse auf den Kopf gestellt", sagte Hermann.
Das Karlsruher Landgericht hatte am Dienstag vier in den 70er und 80er Jahren verurteilten Sexualstraftätern für jeden Monat eine Entschädigung von 500 Euro zugesprochen, den sie nach Verbüßung ihrer Haftstrafe und einer zehnjährigen Sicherungsverwahrung weiter festgehalten wurden. Grund für diese unbegrenzt verlängerte Sicherungsverfahrung war eine inzwischen geänderte Gesetzgebung aus den 80er Jahren, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als nicht rechtstaatlich beanstandet hatte.
Auch der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, äußerte sich unzufrieden über das Urteil, auch wenn dieses rechtlich nicht zu beanstanden sei. "Die betroffenen Täter waren ohne Rechtsgrundlage ihrer Freiheit beraubt", sagte Witthaut den "Ruhr Nachrichten" vom Mittwoch. Dennoch sei das Urteil für deren Opfer "emotional nicht nachvollziehbar".
Entschädigungszahlungen für rechtswidrige Freiheitsberaubung sind gängige juristische Praxis. Tatsächlich blieb das Karlsruher Landgericht bei seinem Urteil, mit dem es den Klägern je zwischen 49.000 bis 73.000 Euro zusprach, unterhalb der sonst üblicherweise geltenden Sätze für eine Haftentschädigung.
25.04.2012 - 12:30 Uhr
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