
Die Elektronikmarktkette Media Markt gerät wegen ihrer massiv beworbenen Rabattaktion unter dem Motto "Deutschland zahlt keine Mehrwertsteuer" zunehmend unter Beschuss von Verbraucherschützern. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) mahnte mehrere Filialen des zum Metro-Konzern gehörenden Handelsriesen am Montag wegen "irreführender Preiswerbung" ab. Beschwerden von Verbrauchern legten nahe, dass Media Märkte in Baden-Württemberg und im Saarland vor der Werbeaktion "den Preis für einige Produkte hochgesetzt haben", erläuterte vzbv-Jurist Egbert Groote. Die Wettbewerbszentrale erklärte die Aktion dagegen für "grundsätzlich zulässig".
Media Markt hatte Kunden mit dem Angebot gelockt, am 3. Januar auf alle Waren einen Preisnachlass in Höhe der 16-prozentigen Mehrwertsteuer zu gewähren. Doch seien in mehreren Fällen zwischen dem 29. Dezember und dem vergangenen Montag die Preise noch deutlich angehoben worden, bemängelte der vzbv. So habe etwa ein Kunde am 29. Dezember im Saarland einen DVD-Brenner für 111 Euro kaufen wollen, den Kauf wegen der Werbeaktion "Am 3. Januar zahlt Deutschland keine Mehrwertsteuer" dann aber verschoben. Am Montag habe der entsprechende Brenner aber plötzlich 129 Euro abzüglich des beworbenen Rabatts gekostet.
Ein Kunde in Baden-Württemberg hatte den Verbraucherschützern zufolge bei einer Digitalkamera festgestellt, dass der noch Ende Dezember ausgewiesene Preis von 299 Euro am 3. Januar plötzlich um 70 Euro höher gelegen hätte. Darauf angesprochen, habe ein Media-Markt-Verkäufer dem Kunden 16 Prozent Rabatt auf den alten Preis gewährt - und ihn zugleich gebeten, dies nicht weiter publik zu machen. Auch im nordrhein-westfälischen Paderborn verteuerte sich eine Digitalkamera demnach von Ende Dezember bis 1. Januar um 60 Euro auf 349 Euro. Wird davon der Mehrwertsteuersatz abgezogen, war die Kamera nur noch unwesentlich günstiger als einige Tage zuvor.
Schon vor dem vzbv hatte auch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs den Media Markt Oldenburg abmahnt, weil dieser für die Online-Werbung der Kette verantwortlich sei. Im Internet sei aber explizit mit 16 Prozent Rabatt geworben worden. Der Verbraucher sei damit irregeführt worden, weil eine Preisreduzierung in Höhe des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes nur knapp 14 Prozent vom Bruttopreis ausmache, argumentierte die Wettbewerbszentrale. Denn die 16 Prozent Mehrwertsteuer werden jeweils auf den Nettopreis erhoben, der auf Preisschildern normalerweise gar nicht extra aufgeführt ist.
Inzwischen habe Media Markt erklärt, der Rabatt sei tatsächlich in Höhe von 16 Prozent auf die Endpreise gewährt worden, teilte die Wettbewerbszentrale am Mittwoch in Bad Homburg mit. Damit müsste sich die Elektronikkette aber zumindest "widersprüchliche Werbeaussagen entgegenhalten lassen, die dem Gebot der Transparenz bei der Bewerbung von Rabatten widersprechen." Grundsätzlich sei die eintägige Aktion mit dem Wegfall des Sonderveranstaltungsverbots nunmehr aber zulässig, hieß es weiter. Auch habe für die Verbraucher im Vorfeld des Aktionstages ausreichend Gelegenheit zu Preisvergleichen bestanden.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisierte unterdessen auch die ebenfalls zum Metro-Konzern gehörenden Saturn-Märkte wegen einer ähnlichen Werbeaktion. Die Saturn-Filialen hatten parallel zur Aktion von Media Markt damit geworben, ihre Produkte zum Einkaufspreis zu verkaufen. Doch hätten Verbraucher im Internet Endpreise gefunden, die niedriger lagen als die angeblichen Einkaufspreise von Saturn, bemängelte ein vzbv-Sprecher. "Ob wir auch gegen Saturn vorgehen, wird derzeit noch geprüft."
5. Januar 2005 - 15.56 Uhr
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