Reinigung muss auch alte Kleidung bei Schäden voll ersetzen
AFP VOM 28.3.2012 | Nachrichten - Allgemein | 684 Aufrufe Mehr zum Thema:Reinigungen, Kleidungsstücke, Verbraucherzentrale
Landgericht urteilt zugunsten der Kunden
Reinigungen müssen grob fahrlässige Schäden auch an alten Kleidungsstücken voll ersetzen. Die Begrenzung auf einen tabellarischen Zeitwert ist unzulässig, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Mittwoch in Berlin mitteilte. Ein entsprechendes Urteil hatte das Landgericht Berlin auf Klage der Verbraucherschützer gefällt.
Mit der Entscheidung wurde eine branchenübliche Haftungsklausel des Deutschen Texilreinigungsverbands für ungültig erklärt. Auch die Begrenzung bei leicht fahrlässig verursachten Schäden auf das 15-fache des Reinigungspreises ist demnach unzulässig.
28.03.2012 - 16:00 Uhr
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