Besondere Formerfordernisse

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Gesetzliche Formerfordernisse

Verträge oder Willenserklärungen, für die besondere Formerfordernisse gesetzlich vorgesehen sind, können nicht allein durch einen Klick oder die Betätigung der Eingabetaste getätigt werden.

Dies gilt z.B. für Verträge, für die eine notarielle Beurkundung erforderlich ist, da hier der Gang zum Notar offensichtlich nicht entbehrt werden kann (zumindest noch nicht.. .).
Die Schriftform ist vorgesehen z.B. für Bürgschaftsverträge. Oft muss auch eine Kündigung schriftlich erfolgen.
Schriftform bedeutet, dass eine Erklärung eigenhändig unterschrieben werden muss. Unerheblich ist, ob Sie von dem Unterzeichner selbst verfasst wurde oder ob es sich um Maschinenschrift handelt, entscheidend ist allein die eigenhändige Unterschrift.

Das Internet kann so viel, und eine bloße Unterschrift bekommt es nicht hin? So ist es. Verträge, die der Schriftform bedürfen, können nicht über das Internet geschlossen werden.

Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch die Ausführungen zur digitalen Signatur .

Vertragliche Formerfordernisse

Schließen Vertragsparteien Verträge, können sie darin Formerfordernisse für zukünftige Vorgänge festlegen. So kann bestimmt werden, dass eine Aufhebung des Vertrages nur durch schriftlichen Aufhebungsvertrag geschehen kann.

Bedeutend in diesem Zusammenhang und gängige Praxis im Internet ist der Lastschrifteinzug. Der genaue Ablauf ist folgender:
Sie kaufen oder abonnieren etwas, und geben dafür eine Einzugsermächtigung an Ihren Geschäftspartner. Keine Unterschrift, kein Pincode, aber das Geld wird von Ihrem Konto abgebucht. Geht das mit rechten Dingen zu?

Ja und Nein. Bei Abschluss des Girovertrages haben Sie mit Ihrer Bank durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart, dass eine Abbuchung nur durch schriftliche Unterschrift oder Eingabe des vierstelligen Pins erfolgen darf. Erfolgt eine Abbuchung ohne diese Voraussetzungen, kann die Geldverschiebung ohne Weiteres bis zu sechs Wochen danach rückgängig gemacht werden.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Verträge im Internet - Klick und Kauf?
Seite  2:  Wirksame Vertragsschlüsse im Internet
Seite  3:  Ist mein Klick jetzt ein Angebot, oder eine Annahme?
Seite  4:  Besondere Formerfordernisse
Seite  5:  Beweisschwierigkeiten
Seite  6:  Die elektronische Unterschrift
Seite  7:  Haustürwiderrufsgeschäfte
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