366.323
Registrierte
Nutzer
 www.123recht.net » Ratgeber » Urheberrecht - Abmahnung » Gegenstandswert bei Abmahnung we...

Gegenstandswert bei Abmahnung wegen Fotoklau 3.000,00 Euro

Von Rechtsanwalt Björn Wrase
30.1.2012 | Ratgeber - Urheberrecht | 1334 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Gegenstandswert, Abmahnung, Foto, Veröffentlichung, Internet

Das OLG Köln setzte den sonst in Ansatz gebrachten Streitwert von 6.000,00 Euro auf 3.000,00 Euro für die unerlaubte Veröffentlichung eines Fotos im Internet fest.

Im Gegensatz zum KG Berlin (Az. : 24 W100/10), das einen Gegenstandswert von 6.000,00 Euro bestätigt hat, hat das OLG Köln einen Gegenstandswert für die unerlaubte Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Lichtbildes auf 3.000,00 Euro herabgesetzt.

Begründet wird der geringere Gebührenstreitwert mit der gestiegenen Bedeutung des Internets als Kommunikationsforum und Marktplatz aller Bevölkerungskreise. Aufgrund dieser Tatsache sei der wirtschaftliche Schaden eines Verstoßes geringer zu bewerten.

SEIT 2011 BEI 123RECHT.NET
Von Rechtsanwalt
Björn Wrase
Hamburg
Internet und Computerrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Mietrecht, Straßenverkehrsrecht
 Pers. Direktanfrage 

OLG Köln – Beschluss vom 22.11.2011 – Az. 6 W 256/11

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
123recht.net ist Rechtspartner von:

366323
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

110818
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Vor 60 Jahren kam es zum Volksaufstand in der DDR. Politiker wollen, dass der 17. Juni wieder Feiertag wird. Das ist...