
Dem Fernsehsender Sat1 droht der Verlust der Domain Schmidt.de. Die Domain war ursprünglich das digitale Aushängeschild der Harald-Schmidt-Show, wird aber seit der Kreativpause Schmidts für Werbung genutzt. Bei einem Berliner mit dem Nachnamen Schmidt stößt das auf Unverständnis: Er verklagt den Sender auf Löschung der Domain Schmidt.de. Über den Rechtsstreit entscheidet diesen Freitag das Landgericht Hannover, wie Rechtsanwalt Möbius mitteilte.
Der beklagte Sender Sat1 beruft sich auf eigene Rechte aus einem Werktitel. Die Domain sei kennzeichnungskräftig für die Show "Harald-Schmidt-Show", außerdem sei die Registrierung im Einvernehmen und im Auftrag von Harald Schmidt erfolgt.
Der Kläger, vertreten von Möbius, sieht sich durch die von Sat1 benutzte Domain Schmidt.de in seinen Namensrechten verletzt. Die für Sat1 bei der Denic registrierte Domain werde von dem Sender unbefugt benutzt, da Sat1 selbst keine Rechte an dem Namen Schmidt habe. Auch ein Recht aus einem Werktitel scheide aus, da der Name Schmidt nicht kennzeichnungskräftig für dessen ehemalige Show sei.
