Urteil zu Gebrauchtwagen-Käufen gefällt
AFP VOM 25.10.2004 | Nachrichten - Vor Gericht | 4693 Aufrufe Mehr zum Thema:Gebrauchtwagen, Wagen, Auto, Kauf
- Gericht: Mängel müssen durch Originalteile behoben werden
Wer einen Gebrauchtwagen kauft, hat bei der Reparatur von Mängeln Anspruch auf Originalteile. Das entschied das Amtsgericht München. Die Klägerin hatte bei einem Münchener Autohändler einen Fiat Barchetta für 8300 Euro gekauft und später bemerkt, dass der Zentralschlüssel fehlte. Nur mit diesem so genannten Master Key können Ersatzschlüssel angefertigt werden.
Die Kundin verlangte vom Verkäufer, die Kosten für den Einbau einer Original-Schließanlage von schätzungsweise 2000 Euro zu übernehmen. Der Händler weigerte sich und bot an, die Anlage selbst für 157 Euro auszutauschen. Die Kundin lehnte ab, da sie befürchtete, keine Originalteile eingebaut zu bekommen.
Das Gericht verurteilte den Händler, die vom Gutachter ermittelte Summe von 1831,40 Euro für den Einbau zu zahlen, auch wennn dies einem Viertel des Auto-Kaufpreises entspricht. Die Mängelbeseitigung sei erst unverhältnismäßig, wenn sie teurer als der Kaufpreis würde, urteilten die Richter. (AZ: 112 C 12685/03)
25. Oktober 2004 - 12.40 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2004



