Referendar darf in Klausur keine Gymnastik treiben
AFP VOM 22.10.2004 | Nachrichten - Vor Gericht | 5302 Aufrufe Mehr zum Thema:Staatsexamen, Referendar, Klausur, Gymnastik
- Gericht verbietet angehendem Juristen Übungen im Prüfungsraum
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat es einem angehenden Juristen verboten, während seiner Klausuren im Prüfungsraum Krankengymnastik zu treiben. Er störe damit die anderen Examenskandidaten, hieß es zur Begründung. Der Rechtsreferendar darf nur außerhalb des Raumes seine Übungen ausführen. Dafür wurde für ihn auch die Prüfungszeit verlängert.
Der Kläger schreibt derzeit die Klausuren für die Zweite Juristische Staatsprüfung in Koblenz. Nach der Bescheinigung eines Amtsarztes soll er wegen einer chronischen Wirbelsäulenerkrankung gelegentlich seine Körperhaltung wechseln und Krankengymnastik machen.
Das Landesprüfungsamt erlaubte ihm deshalb Pausen von bis zu einer Stunde während der Prüfungen. Es ordnete zudem an, dass er dabei den Raum verlassen muss. Der Rechtsreferendar verlangte dagegen vor Gericht, in den Pausen an seinem Platz bleiben zu dürfen.
Diesen Wunsch lehnte das Gericht ab. Das ärztliche Attest bescheinige die Notwendigkeit von krankengymnastischen Bewegungsübungen, die aber nicht zwingend an seinem Prüfungsplatz stattfinden müssten, erklärten die Richter. Mit der Entscheidung des Prüfungsamtes werde auch die Chancengleichheit gewahrt. Mit den Übungen könne der Mann nämlich die anderen Kandidaten stören. Die Regelung verhindere zudem, dass er die Klausur mit Hilfe der vorliegenden Unterlagen an seinem Platz "weiter durchdenken" könne. Dadurch würde ihm wegen der Möglichkeit von Pausen bis zu einer Stunde eine zusätzliche Bearbeitungszeit zur Verfügung stehen.
22. Oktober 2004 - 13.46 Uhr
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