Ablauf des Widerspruchsverfahrens

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Das Widerspruchsverfahren unterteilt sich in zwei Abschnitte: Das sog. Abhilfeverfahren durch die Ausgangsbehörde und die Entscheidung der Widerspruchsbehörde. Im Rahmen des Abhilfeverfahrens wird der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat (Ausgangsbehörde), die Möglichkeit gegeben, die Rechtmäßigkeit ihres Handelns zu überprüfen, also z.B., ob die Baugenehmigung rechtmäßig erteilt wurde. Hilft sie dem Widerspruch ab, d.h. kommt sie zu dem Ergebnis, dass der vom Bürger in seinem Widerspruch vorgetragene Einwand zutrifft, ist das Widerspruchsverfahren erfolgreich. Der Verwaltungsakt wird dann zugunsten des Betroffenen aufgehoben oder geändert bzw. über einen zunächst abgelehnten Antrag positiv entschieden.

Beispiel: Sie bekommen von der Ausgangsbehörde eine Baugenehmigung erteilt, die von Ihrem Nachbarn mittels Nachbarwiderspruch angefochten wird. Die Ausgangsbehörde nimmt daraufhin die Baugenehmigung im Abhilfeverfahren zurück.

Ist die Ausgangsbehörde allerdings der Meinung, dass in der Sache selbst keine andere Entscheidung ergehen kann, hilft sie dem Widerspruch nicht ab und gibt das Verfahren an die zuständige Widerspruchsbehörde weiter. Die Widerspruchsbehörde entscheidet dann ihrerseits über den Erfolg bzw. Misserfolg eines Widerspruchs. Bei Entscheidungsreife erlässt sie einen Widerspruchsbescheid, der das Widerspruchsverfahren beendet.

Beispiel: Ist die Widerspruchsbehörde der Ansicht, dass eine Baugenehmigung zu Unrecht erteilt wurde, so wird die Baugenehmigung mit dem Widerspruchsbescheid aufgehoben. Ist sie allerdings der Ansicht, dass die Baugenehmigung zu Recht ergangen ist, so wird mit dem Widerspruchsbescheid die Sache zurückgewiesen.

Widerspruchsbehörden sind i.d.R. die Aufsichtsbehörden der Ausgangsbehörden. Wenn bspw. von einer kreisangehörigen Gemeinde ein Verwaltungsakt erlassen wurde, ist das Landratsamt die zuständige Widerspruchsbehörde.

Trifft auch der Widerspruchsbescheid keine Entscheidung zugunsten des Betroffenen, so bleibt nur die Möglichkeit, vor Gericht Klage gegen den Verwaltungsakt zu erheben.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Das Widerspruchsverfahren - Worum es geht
Seite  2:  Ablauf des Widerspruchsverfahrens
Seite  3:  Welche Form muss der Widerspruch haben?
Seite  4:  Welche Frist ist zu beachten?
Seite  5:  Verschlechterung durch den Widerspruch
Seite  6:  Wer muss die Kosten tragen?
Seite  7:  Welche Folgen hat ein Widerspruch?
Seite  8:  Formlose außergerichtliche Rechtsbehelfe - form-, frist- und fruchtlos?
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