Neue Widerrufsbelehrung - Akute Abmahngefahr
Von Rechtsanwalt Dirk Dreger 17.11.2011 | Ratgeber - Wettbewerbsrecht | 1649 Aufrufe Mehr zum Thema:Widerrufsbelehrung, Übergangsfrist, Onlineshop, Abmahngefahr, Abmahnung, 2011
Ende der dreimonatigen Übergangsfrist!
Aus aktuellem Anlass:
Neue Widerrufsbelehrung 2011!
Dirk Dreger
Düsseldorf
17 Bewertungen Strafrecht, Arbeitsrecht, Kaufrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht
Per Bundestagsbeschluss vom 26.05.2011 wurden Änderungen zum fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht verabschiedet. Der Gesetzgeber sah sich auf Grund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes vom 03.09.2009, Aktenzeichen C 4 89/07 - Messner, dazu veranlasst, das Muster der Widerrufsbelehrung wieder einmal abzuändern.
Die Regelung ist seit dem 04.08.2011 in Kraft.
Nach Ablauf der dreimonatigen Übergangsfrist besteht wieder einmal die Gefahr umfangreicher wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen.
Online-Händler sollten unbedingt überprüfen, ob sie eine veraltete und somit fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwenden. Besonders häufig vorkommende wettbewerbsrechtliche Verstöße ergeben sich zudem aus folgenden Fehlerquellen:
- Verwendung fehlerhafter AGB (Fehlende Informationen zum Zustandekommen des Vertrages, technische Schritte) usw.
- Mangelhafte Anbieterkennzeichnung
- Werben mit Selbstverständlichkeiten
- Fehlerhafte Vereinbarung bezüglich der Rücksendekosten bei Warenwert unter 40 Euro
Zögern Sie nicht, sich bei Bedarf, umgehend anwaltlich beraten zu lassen!
Rechtsanwalt
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