
Die Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" will nur todkranken Menschen Verfügungen über einen Behandlungsabbruch ermöglichen. Voraussetzung müsse eine unheilbare Krankheit sein, die trotz Behandlung zum Tod führe, heißt es in einem Zwischenbericht, der Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) am Freitag in Berlin überreicht wurde. Die Kommission forderte zudem eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen. Verbände begrüßten die Stellungnahme. Empfehlungen einer vom Bundesjustizministerium eingesetzten Arbeitsgruppe hatten Kritiker vorgeworfen, sie könnten der aktiven Sterbehilfe Tür und Tor öffnen.
Die Position der Enquete-Kommission trage auf der einen Seite dem Lebensschutz Rechnung, beschneide aber auf der anderen Seite auch das Selbstbestimmungsrecht der Patienten nicht unverhältnismäßig, erklärte der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Ethik-Enquête-Kommission, Thomas Rachel. Insgesamt müssten Patientenverfügungen gestärkt werden. Nach den Vorschlägen der Enquete-Kommission müssen Patientenverfügungen schriftlich sein und immer wieder aktualisiert werden. Über einen Behandlungsabbruch, der den Tod des Patienten zur Folge hat, sollen die Ärzte gemeinsam mit den Angehörigen und einem Rechtvertreter beraten; außerdem muss er von einem Vormundschaftsgericht überprüft werden.
Bei Menschen, die keine tödliche Krankheit haben, jedoch beispielsweise dement sind oder im Koma liegen, soll ein Behandlungsabbruch trotz entsprechender Verfügung verboten sein. "Die Umsetzung einer Patientenverfügung ist sehr, sehr schwierig", sagte der Vorsitzende der Enquete-Kommission, René Röspel (SPD), der Nachrichtenagentur AFP. In Fällen, wo der Patient gar nicht tödlich krank sei, könnte sie eher seinem aktuellen Wohl schaden als tatsächlich seinen Willen zu erfüllen. In dieser Position unterscheidet sich die Enquete-Kommission von der von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) eingesetzen Arbeitsgruppe. Diese schlägt vor, dass Patientenverfügungen über einen Behandlungsabbruch auch bei nicht tödlich Erkrankten verbindlich sein sollen. Einzelne Mitglieder der Enquete-Kommission beurteilten die diesbezügliche Beschränkung des Rechts auf Selbstbestimmung in dem am Freitag vorgelegten Zwischenbericht als zu weitgehend.
Die Deutsche Hospiz Stiftung lobte die Empfehlung als "wichtigen Schritt in die richtige Richtung". Es sei zu begrüßen, "dass die Enquete-Kommission so hohe Kriterien ansetzt, um dem Patientenwillen zu entsprechen", sagte der Geschäftsführende Vorstand Eugen Brysch. So werde Missbrauch vorgebeugt. Ob eine Patientenverfügung verbindlich sei, dürfe sich allerdings nicht nur an der tödlichen Erkrankung des Patienten entscheiden. Auch der Deutsche Caritasverband begrüßte die Vorschläge der Kommission als "differenzierte Ausführungen", die einer "einseitig ökonomischen Betrachtungsweise menschlichen Lebens" den Boden entzögen. Die Kommission erinnere den Staat an seine Aufgabe, Leben zu schützen, erklärte eine Sprecherin in Freiburg.
24. September 2004 - 16.04 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2004
