Patientenverfügung- wann macht sie Sinn?

Mehr zum Thema: Familienrecht, Patientenverfügung, Unfall, Krankheit, Behandlung, Selbstbestimmungsrecht
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Teil 2: Notwendigkeit einer Patientenverfügung?

In Teil 1 dieser Artikelreihe wurde dargestellt, was eine Patientenverfügung ist und wofür diese zur Anwendung gelangt. 

In Teil 2 wird die Frage beantwortet, ob eine solche Verfügung überhaupt notwendig ist.

Niemand ist verpflichtet, eine Patientenverfügung abzufassen. Mit einer Patientenverfügung können Sie allerdings Ihren Willen und Ihren Vorstellungen Ausdruck verleihen, wie Sie in einer lebensbedrohlichen Situation, bei einer schweren Erkrankung oder bei Nachlassen der geistigen Kräfte medizinisch behandelt werden möchten. Die Verfügung gibt Ihnen damit die Möglichkeit, für sich selbst einen verbindlichen Rahmen aufzustellen und damit auch Ihre Angehörigen hinsichtlich der Entscheidung über Leben und Tod zu entlasten.

Vor dem Erstellen einer Patientenverfügung empfiehlt es sich, dass Sie sich zunächst Gedanken über Ihre eigenen Wertvorstellungen im Hinblick auf Krankheit, Leiden und Tod machen und entscheiden, was für Sie selber wichtig ist. Dies ist ein wichtiger Schritt zum Erstellen einer solchen Verfügung, denn letztendlich bedeutet es, dass der Sie behandelnde Arzt in einer Notsituation den Anordnungen in der Patientenverfügung entspricht und Sie somit die Verantwortung für die Folgen übernehmen werden.

Ihnen sollte bewusst sein, dass Sie durch einen Behandlungsverzicht gegebenenfalls auf ein Weiterleben verzichten. Auf der anderen Seite sollte Ihnen aber auch klar sein, dass Sie für die Möglichkeit, am Leben zu bleiben, in der Folge möglicherweise Abhängigkeit und Fremdbestimmung in Kauf nehmen müssen.

Nehmen Sie sich auf jeden Fall Zeit, sich mit diesen Themen auseinander zu setzen. Es kann sehr schwer fallen, sich mit dem Grenzbereich des Lebens zu beschäftigen. Wenn es Sie in Ihrer Entscheidung weiterbringt, sprechen Sie auch mit Ihrer Familie darüber. Den medizinischen Teil kann Ihnen Ihr Hausarzt erläutern.

Denn letztendlich geht es in einer Patientenverfügung um eines: um die Verwirklichung Ihres Selbstbestimmungsrechts.

In Teil 3 erfahren Sie, in welcher Form die Patientenverfügung abgefasst werden muss, um rechtswirksam zu sein.

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