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Prozess um eine fast vergessene Affäre

AFP VOM 13.8.2004 | Nachrichten - Nachrichten | 3153 Aufrufe
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Kanther, Koch, Spendenaffäre

- Ex-Innenminister Kanther wegen schwarzer CDU-Kassen vor Gericht

Ein Freitagabend vor viereinhalb Jahren: In der Stadthalle des Taunus-Städtchens Hofheim räumt der frühere Bundesinnenminister Manfred Kanther am 14. Januar 2000 in einer denkwürdigen Pressekonferenz ein, dass Anfang der 80er Jahre mehrere Millionen Mark der hessischen CDU ins Ausland geschafft und später unter anderem als jüdische Vermächtnisse getarnt wieder zurückgeholt wurden. Damit nahm die hessische Schwarzgeld-Affäre ihren Anfang, die CDU-Ministerpräsident Roland Koch einige unangenehme Wochen bescherte. Inzwischen ist der Skandal fast in Vergessenheit geraten. Doch am Dienstag wird ein neues Kapitel aufgeschlagen: Dann muss sich Kanther wegen seiner Rolle in der Affäre vor dem Landgericht Wiesbaden verantworten.

Neben Kanther sitzen der frühere hessische CDU-Schatzmeister Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein und der ehemalige CDU-Finanzberater Horst Weyrauch auf der Anklagebank. Kanther und Sayn-Wittgenstein werden der Untreue zum Nachteil der CDU beschuldigt, Weyrauch der Beihilfe dazu. Die Angeklagten sollen 20,8 Millionen Mark (10,63 Millionen Euro) ins Ausland verschoben und das Vermögen den CDU-Mitgliedern verschwiegen haben.

Lange sah es so aus, als ob die Affäre für Kanther kein juristisches Nachspiel haben würde. Im März 2002 hatte das Landgericht ein Verfahren gegen ihn zunächst abgelehnt. Er habe seiner Partei keinen Schaden zugefügt, zudem seien die Vorwürfe verjährt, erklärten die Richter damals. Doch die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde gegen die Entscheidung ein - mit Erfolg. Anfang dieses Jahres hob das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main den Beschluss auf und ließ die Anklage zu.

Durch das Verschweigen des Vermögens von 20,8 Millionen Mark sei der hessischen CDU ein Vermögensnachteil entstanden, da sie nicht mehr über das Geld habe verfügen könnne, erklärte das OLG. Das Gericht verwies zudem auf die drohenden Sanktionen wegen falscher Rechenschaftsberichte. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) hat der CDU auferlegt, 21 Millionen Euro zu zahlen. Dagegen wehrt sich die Partei noch vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG).

Für die Schlüsselfiguren des Skandals wird es nun also ernst - und die hessische Opposition wittert deshalb die vermutlich letzte Chance auf eine weitere Aufklärung der Affäre. Da sind zunächst die Spekulationen darüber, wo die Millionen herkamen. SPD-Fraktionschef Jürgen Walter vermutet, dass die Gelder von der Staatsbürgerlichen Vereinigung stammen, einer Geldwaschanlage aus der Zeit der Flick-Affäre. Es geht aber natürlich auch um die Frage, ob es noch weitere Mitwisser gab, ob also vor allem Koch etwas von dem Geldschatz wusste. Der Ministerpräsident bestreitet, jemals Kenntnis von den schwarzen Konten gehabt zu haben.

Das Gegenteil konnte bislang niemand beweisen. Koch seien bislang keine "positiven Kenntnisse" nachzuweisen gewesen, räumt auch Walter an, der SPD-Obmann im parlamentarischen Untersuchungsausschuss war. Doch vor Gericht gebe es eine "völlig andere Situation" als im U-Ausschuss, betont der SPD-Politiker. Schließlich drohen den Angeklagten dort empfindliche Strafen: Untreue kann mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Deshalb hegt die Opposition die stille Hoffnung, dass im Gerichtssaal einer auspackt. Am ehesten wird dies Weyrauch zugetraut; vom Parteisoldaten Kanther erwartet dagegen niemand, dass er der CDU Schaden zufügen könnte.

Ob Koch nun zittern muss, mag Walter nicht beurteilen. Es ist sich aber sicher, dass es dem Regierungschef lieber wäre, wenn es den Prozess nicht gebe. Schließlich hätte die Affäre den 46-Jährigen vor vier Jahren fast das Amt gekostet. Doch spätestens seit seinem Wahltriumph bei der Landtagswahl im Februar 2003, als die CDU die absolute Mehrheit errang, zählt er wieder zu den einflussreichsten Politikern der Republik. In dem zunächst bis Mitte Dezember terminierten Verfahren holt ihn die Affäre aber noch einmal ein: Sein Name steht als bislang letzter auf der Zeugenliste.

13. August 2004 - 13.16 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2004





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