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Gericht: Neonazis dürfen zu Rudolf-Heß-Todestag marschieren

AFP VOM 11.8.2004 | Nachrichten - Vor Gericht | 4607 Aufrufe
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Rudolf, Heß, Neonazis

Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat einen Gedenkmarsch von Neonazis zum 17. Todestag des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß im bayerischen Wunsiedel gestattet. Damit hob das Gericht am Mittwoch eine anderslautende Entscheidung des Wunsiedeler Landratsamts auf. In seiner Begründung bezog sich das Gericht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG), wonach rechtsextreme Versammlungen nicht allein deshalb verboten werden können, weil sie gegen die öffentliche Ordnung verstoßen könnten.

Die Bayreuther Richter machten den Veranstaltern der Kundgebung am 21. August allerdings zur Maßgabe, dass sie auf ihrer Demonstration keinen Bezug zu Adolf Hitler herstellen dürfen. Im den vergangenen Jahren hatten jeweils mehr als 2000 Neonazis in Wunsiedel demonstriert. Dort ist Heß, der 1987 im alliierten Kriegsverbrechergefängnis in Berlin Selbstmord verübte, begraben.

11. August 2004 - 17.12 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2004




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