Der Widerruf der Schenkung
Mehr zum Thema: Erbrecht, Schenkung, Schenkungsrecht Eigentlich gibt es nur einen Grund, die Schenkung zu widerrufen:
Der Beschenkte zeigt groben Undank. Eine Schenkung kann daher widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegenüber dem Schenker oder einem nahen Angehörigen des Schenkers schuldig macht.
Die Anforderungen an eine widerrufsfähige Schenkung sind jedoch eher hoch, so dass der Undank und die Verfehlung wirklich eine gewisse Schwere aufweisen müssen. Schwere Verfehlungen sind zum Beispiel die körperliche Misshandlung, die Bedrohung des Lebens oder eine grundlose Strafanzeige gegenüber dem Schenker. Der grobe Undank muss dann der schweren Verfehlung zu entnehmen sein.
Der Widerruf der Schenkung erlischt, wenn der Schenker dem Beschenkten verzeiht oder wenn seit dem Zeitpunkt, in dem der Schenker Kenntnis von seinem Widerrufsrecht erlangt hat, ein Jahr vergangen ist.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Die Schenkung - Der Schenkungsbegriff im Alltag Seite 2: Die Voraussetzungen der Schenkung Seite 3: Ist ein Schenkungsversprechen verbindlich? Seite 4: Der Widerruf der Schenkung Seite 5: Notbedarf und Verarmung des Schenkers Seite 6: Der Ausschluss des Rückforderungsanspruchs Seite 7: Die Haftung des Schenkers Seite 8: Sonderfall: Schenkung unter Eheleuten