
Der NPD-Anwalt Horst Mahler ist aus der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger ausgeschlossen worden. Die Mitgliederversammlung der Berufsorganisation beschloss nach Angaben ihres Geschäftsführers Volker Ratzmann mit großer Mehrheit, dass der 64-jährige Jurist wegen seiner Aktivitäten in der rechtsextremen Szene nicht mehr länger Mitglied sein dürfe.
Die Berliner Strafverteidiger werfen Mahler vor, durch eine Reihe politischer Äußerungen das Wesen der Strafverteidigung in Frage gestellt und damit gegen die Satzung der Vereinigung verstoßen zu haben. So habe er im Internet gefordert, Besitzer von Drogen standrechtlich zu erschießen.
Nach Angaben von Geschäftsführer Ratzmann sprachen sich viele der Teilnehmer klar dafür aus, Mahler auch wegen seiner "antisemitischen und rassistischen Haltung" und seiner Vorreiterrolle in der rechtsextremen Szene auszuschließen. Immer wieder hätte es Wortmeldungen gegeben nach dem Motto: "Wenn der nicht ausgeschlossen wird, gehe ich", sagte Ratzmann.
Mahler hatte in den sechziger Jahren zu den Aktivisten der "Außerparlamentarischen Opposition " (APO) gehört und wurde zum Anhänger der linksterroristischen Rote Armee Fraktion (RAF). In den siebziger Jahren saß er wegen der Gründung einer kriminellen Vereinigung im Gefängnis und sagte sich vom Terrorismus los.
Seit Ende der neunziger Jahre ist Mahler in der rechten Szene aktiv, im August 2000 trat er in die rechtsextreme NPD ein. Er soll die Partei bei dem anstehenden Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten. Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Mahler wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Seine Zulassung als Rechtsanwalt ist von dem Beschluss der Strafverteidiger-Vereinigung nicht berührt.
