arbeitsunfähige, volljährige Tochter verliert Beihilfeanspruch, wie krankenversichert?

11. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Smokey2408
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)
arbeitsunfähige, volljährige Tochter verliert Beihilfeanspruch, wie krankenversichert?

Hallo zusammen,

ich hoffe, ich bin hier mit meinem Thema im richtigen Forum.

Meine Tochter ist 22 und im Moment noch über mich Beihilfe berechtigt. Sie macht bis Ende des Monats ein unentgeltliches Praktikum und hat daher noch Anspruch auf Kindergeld. Durch den Anspruch auf Kindergeld, ist sie Beihilfe berechtigt.
Sie hat bereits seit Jahren psychische Probleme und sieht sich nicht in der Lage momentan eine Ausbildung oder ein Studium zu beginnen. Ihr behandelnder Psychiater wird ihr ein Attest ausstellen, dass sie aufgrund ihrer Erkrankung für 6 Monate arbeitsunfähig ist.

Die Sachbearbeiterin der Kindergeld-Kasse hat mir mitgeteilt, dass sie davon ausgeht, dass meine Tochter keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hat, auf Grund der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.Damit wäre sie aber auch nicht mehr Beihilfe berechtigt.

Wie ist sie dann zukünftig krankenversichert?
Ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen.

Vielen Dank.

Gruß
Smokey2408

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jes_Ster
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

So weit ich weiß, sind Kinder bis 25 Jahre über die Eltern mitversichert, sofern sie noch keine Ausbildung haben, zur Schule gehen oder studieren. Am einfachsten ist es, wenn du deine Krankenkasse fragst.

Das mit der Krankmeldung und dem Kindergeld ist mir neu. Ich habe selbst psychische Probleme und war deswegen oft krank. Das Kindergeld wurde deswegen aber nie gestrichen. Normalerweise haben die Eltern bis zum Alter von 25 Jahren die Möglichkeit Kindergeld zu beantragen, so lange das Kind noch zu Hause wohnt und kein eigenes Einkommen hat (sprich sich in Ausbildung befindet, eine Schule besucht oder studiert). Allerdings wurde ich während der Ausbildung krank. Dennoch war ich davor, nach dem Schulabschluss, fast ein Jahr auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle und meine Eltern haben dennoch Kindergeld bekommen. Und es gibt ja auch viele, die z.B. bereits während der Schulzeit monatelang in eine Klinik müssen. Da wird das Kindergeld ja auch nicht gestrichen. Eine Krankheit sollte meines Erachtens keinen Einfluss haben auf die Auszahlung. Schließlich geht es beim Kindergeld ja darum den Unterhalt des Kindes zu sichern. Ich würde die Dame vom Amt mal bitten mir die Stelle im Gesetz zu zeigen wo Krankheit zum Ausschluss führt. Oder könnte es vielleicht sein, dass sie die Krankmeldung als ein bestehendes Arbeitsverhältnis missverstanden hat?

LG
Jess

-- Editiert von fb421107-48 am 12.08.2015 09:43

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#2
 Von 
Smokey2408
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für deine Antwort.
Das Problem ist, dass meine Tochter sich nicht in Schul-oder Berufsausbildung befindet und sich auf Grund ihrer Erkrankung auch nicht Ausbildungsplatzsuchend melden kann.
Sie macht ab Ende des Monats also nichts, erhält aber ein Attest.

Grüße
Smokey 2408

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#3
 Von 
Jes_Ster
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

(Gelöscht. Hier wird nicht zu Straftaten angestiftet, auch nicht dazu, wie man sich Kindergeld erschwindelt!)

-- Editiert von Moderator am 18.08.2015 16:55

-- Editiert von Moderator am 18.08.2015 17:01

Signatur:

Unwissen schützt vor Strafe nicht

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#4
 Von 
Smokey2408
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,

da ich im öffentlichen Dienst tätig bin und mein AG gleichzeitig das Kindergeld auszahlt,
gab es keine schlafenden Hunde.
Wenn ich das richtig im Kopf habe, hat man, wenn man Ausbildungsplatzsuchend ist, nur 4 Monate Anspruch auf Kindergeld.

Grüße
Smokey 2408

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#5
 Von 
Jes_Ster
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Hab eben einen hilfreichen Link gefunden:
http://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Hier heißt es:
"Befinden sich die volljährigen Kinder auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz, so kann das Kindergeld sogar bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden. Hier muss jedoch stetig die Erfolglosigkeit der Bemühungen, einen Ausbildungsplatz zu finden, nachgewiesen werden."

LG
Jess

Signatur:

Unwissen schützt vor Strafe nicht

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38369 Beiträge, 13983x hilfreich)

Wir haben es hier um einen anderen Fall, weil öffentlicher Dienst.

Zunächst wäre zu klären, ob dieselben Voraussetzungen für die Tochter bestehen, wie sie nach dem Kindergeldgesetz vorliegen müssen. Danach ist nämlich auch für ältere Kinder, die geistig oder sonstwie behindert sind, Kindergeld auch nach Erreichen der Altersgrenze zu zahlen. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass insoweit Kinder von Beamten schlechter gestellt sind.

wirdwerden

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#7
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ist jetzt nur eine Idee. Aber daheim sitzen mit Au wird der Tochter vermutlich eh nicht helfen.
Wie wäre eine Klinik ? Evtl. Gilt das bei Kranken ähnlich wie "ausbildungssuchend". Außerdem arbeiten da Leute, die von solchen Formalitäten Ahnung haben.
Oder: Schwerbehindertenausweis beantragen.
Wenn Deine Tochter einfach nur so ein halbes Jahr rein gar nichts tut, gibt es wirklich kein Kindergeld mehr.

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Ich denke da ähnlich wie yogi.
Haben Sie das Gefühl, es ist hilfreich, dass Ihre Tochter für ein halbes Jahr arbeitsunfähig geschrieben wird?
Was macht Ihre Tochter in der Zeit?
War sie schonmal in stationärer Therapie?
Das ist oft der bessere Weg als einmal wöchentlich mit einem Therapeuten zu reden.
Wäre es nicht vielleicht hilfreicher, wenn Ihre Tochter ihre Arbeitsfähigkeit von der Agentur für Arbeit prüfen lässt und dann gezielte Eingliederungsmassnahmen durch die AfA veranlasst werden?

Dann wäre KK und Kindergeld auch kein Problem mehr. Die AfA hat massig Integrationsmassnahmen und andere Möglichkeiten im Angebot, um jungen Menschen mit Problemen zu helfen, wieder fit zu werden.


-- Editiert von altona01 am 18.08.2015 19:00

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#9
 Von 
Smokey2408
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo zusammen,

bitte nicht falsch verstehen, aber ich möchte hier nicht diskutieren, ob ich ein halbes Jahr Arbeitsunfähigkeit für sinnvoll halte oder nicht. Ich habe darauf keinerlei Einfluss mehr, da meine Tochter volljährig ist.
Auch bezüglich der bisher durchgeführten Behandlungsmaßnahmen möchte ich nichts weiter sagen, weil das zu so vielen Diskussionen geführt hat, dass unser Verhältnis dadurch belastet ist. Nur soviel, sie hatte mehrere stationäre Aufenthalte in Fachkliniken und hat inzwischen den 6. oder 7. Therapeuten. Meine Beihilfestelle und die private Krankenversicherung zahlen immer nur, ohne das Erfolge zu verzeichnen sind oder z. B. selbst einen Gutachter zur Prüfung der Behandlungsmaßnahmen einzuschalten.

Der Witz an der Sache ist, dass ich beruflich erkrankte Menschen ins Arbeitsleben zurück bringe...

Grüße
Smokey 2408

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38369 Beiträge, 13983x hilfreich)

Klär das doch mal mit dem Kindergeld. Das wäre für mich der Einstieg.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Smokey2408
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

War auch meiner. ..der Kindergeldandpruch wird von meinem Arbeitgeber geprüft. Es konnte mir niemand sagen, ob bei dem geschilderten Sachverhalt ein Anspruch besteht. Man beabsichtigt nun, die vorsorgliche Einstellung, damit es zu keiner Überzahlung kommt. Ich warte gerade auf diverse Rückrufe, da mir weder die Kindergeldstelle noch die Beihilfestelle oder die AOK sagen können, wie der Krankenversicherungsschutz gewährleistet ist. Arbeitsamt oder Job Center halten sich auch nicht für zuständig. Spontan bekam ich immer die Antwort, meine Tochter müsse sich freiwillig versichern. Ich frage mich allerdings, wie ohne Einkommen die Beiträge gezahlt werden sollen.

Grüße
Smokey 2408

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38369 Beiträge, 13983x hilfreich)

Schau doch mal in das Kindergeldgesetz rein. Da ist auch eine Regelung für kranke Kinder drinnen, die die Altersgrenze überschritten haben.

Also, erste Frage ist, ob Ihr Kindergeld unter denselben Voraussetzungen erhaltet.

wirdwerden

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#13
 Von 
Smokey2408
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

Genau diesen Auszug habe ich an die SB geschickt. ..als Antwort kam, ich solle doch mal bei der Beihilfestelle nachfragen!

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#14
 Von 
Smokey2408
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

Ach ja, und ich würde das KG ja nachgezahlt kriegen. Was meiner To chter hinsichtlich des Versicherungsschutzes nicht weiter hilft.

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38369 Beiträge, 13983x hilfreich)

So, dann die nächste Frage. Wieso Beihilfe? Ihr seid doch auch in einer Krankenkasse, wenn auch nur ein Teil abgedeckt wird. Wie sieht es da mit der Familienversicherung aus?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Smokey2408
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich habe zwei Töchter, die über mich Beihilfe berechtigt sind und zwar zu 80 %. D.h. meine Töchter sind nur zu 20 % privat krankenversichert. Wenn der Beihilfeanspruch wegfällt, besteht kein Anspruch mehr darauf über mich versichert zu sein.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Klappt das Praktikum denn gut?
Falls ja, wäre es ausreichend, wenn Deine Tochter über das Arbeitsamt eine Maßnahme macht. Es gibt spezielle für psychisch kranke Menschen, die meiner Erfahrung nach sogar relativ gut sind.

Wenn sie wirklich gar nichts tun will, müsste sie meiner Meinung nach als behindert gelten. Dazu ist ein einfaches Attest nicht ausreichend.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Smokey2408
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

Nein, sie hat die Praktikumsstelle nur nicht verloren, weil der AG mehr als verständnisvoll war und ihr "keine Steine in den Weg legen wollte". Aus meiner Sicht unverständlich und ein falsches Signal. So musste sie sich ein weiteres Jahr mit nichts auseinander setzen.

Meine Tochter sagt, sie sei nicht stabil genug, um eine Ausbildung oder Studium zu beginnen. Sie hat mit 18 nach der 12. Klasse die Schule verlassen. Seitdem hat sie mehrere Klinikaufenthalte, ein abgebrochenes soziales Jahr und nun fast das Praktikum hinter sich gebracht. Bis vor einem halben Jahr habe ich -zumindest noch hin und wieder - mit den Ärzten und Therapeuten geredet. Das sich seit inzwischen fast 4 Jahren kaum etwas geändert hat, sieht scheinbar niemand.

Ich habe vor einem halben Jahr auch gesagt, dass meine Tochter einen Antrag auf Anerkennung einer psychischen Behinderung stellen soll. Sie hält das für totalen Quatsch, es wäre ja nicht so, dass sie nicht wollte und es ginge ja nur um ein paar Monate, damit sie sich einen neuen Therapeuten suchen und sich behandeln lassen kann.

In den ganzen Jahren war bei den Ärzten oder Therapeuten das Thema Ausbildung lediglich eine Randbemerkung wert. "Man könne ja verstehen, dass ich mir Sorgen mache, aber erstmal müsse meine Tochter gesund werden." Diagnosen wurden reichlich gestellt, eine Zeitlang kam es mir vor, als würde man an ihr ein Medikamentenexperiment machen. Heute nimmt sie keine Medikamente mehr, weil sich dadurch nichts positiv verändert hat. Sie wurde nur total teilnahmslos. Sie meint, sie hätte nur noch nicht den richtigen Therapeuten gefunden. ..

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#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38369 Beiträge, 13983x hilfreich)

So, jetzt sehe ich etwas klarer. Das ist auf Dauer gesehen kein Kindergeldproblem. Es ist im Einstieg eine Frage der Dokumentation. Und da muss die Tochter mitarbeiten. Ist sie aufgrund ihrer Erkrankung eben nicht in der Lage, sich zumindest ausbildungssuchend zu melden (wieso eigentlich nicht?), es keine saubere Dokumention gibt, dann gibt es auch kein Kindergeld. Und, unabhängig von Beihilfe und preiswerter privaten Krankenkasse gäbe es auch im Bereich der öffentlich-rechtlich organisierten Krankenkassen keine Freistelle mehr. Das ist die derzeitige Situation. Anders ausgedrückt, einerlei, welches System, die Tochter (!), nicht Ihr muss sich um ihre Versicherung, ihren Lebensunterhalt kümmern.

Ich möchte Euch keinen Vorwurf machen, wirklich nicht, aber letztlich ist alles zu lange geschlurt worden. Und für die Tochter war es doch bequem. Und seit vielen Jahren geht es um ein paar Monate der Therapie, okay. Da müssen, so schwer es jetzt ist, die Daumenschrauben angezogen werden. SIE, nicht Ihr, muss sich jetzt um die Selbstversicherung kümmern, mach Ihr klar, dass sie bei Euch aus dem System raus fällt. Dass sie ohne Versicherung dasteht und dass sie dann den richtigen Therapeuten finden kann oder auch nicht, dass es wurscht ist. Weil, er kann nicht bezahlt werden. Einerlei ob wirklich psychisch krank oder nur excuisit faul, sie muss in die Puschen kommen, basta.

Krankenkassentechnisch wäre es ideal, wenn sie einen Job annähme (und sei es nur für 451 € monatlich). Dann käme sie in die GKV rein. Und wäre dann später auch im Krankheitsfall weiter versichert. Oder im Fall der Arbeitslosigkeit. Aber, sie muss jetzt ihre sozialen Belange in Ordnung bringen. Anders geht es nicht.

Und, zu was sie sich in der Lage sieht, das ist wurscht. Viele sehen sich in der Früh nicht in der Lage, aufzustehen. Müssen es trotzdem. Meine Kids sahen sich häufig gerade in der Oberstufe nicht in der Lage, in die Schule zu gehen, mussten es trotzdem. Viele Menschen sehen sich nicht in der Lage, arbeiten zu gehen, müssen es trotzdem.

Viel Erfolg!

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Harte Worte von wirdwerden.
Ich stimme aber- obwohl ich selbst einen GdB wegen einer psychischen Erkrankung habe - in weiten Teilen zu. Ich glaube allerdings nicht, dass die Tochter nur zu bequem ist. Aber irgendwas muss sie machen. Arbeiten oder sich behandeln lassen oder eine Maßnahme vom Amt oder wenigstens den Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Oder, so hart das klingt, wenn sie wirklich gar nichts kann, dann braucht sie einen Betreuer oder wie wäre es mit einer betreuten WG für psychisch kranke junge Erwachsene?

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Smokey2408
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

Ja, harte Worte, aber das -mehr oder weniger - würde ich meinen Kunden ebenfalls sagen. Beim eigenen Kind ist das aber schwierig. Sie war bisher in einer Wohlfühlzone, wo keiner -außer mir und meiner Familie - mal gesagt hat, dass irgendwann die Stunde x kommt. Da sich heute die Ereignisse überschlagen, antworte ich später nochmal.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38369 Beiträge, 13983x hilfreich)

Ich habs nicht böse gemeint. Nur, die Tochter muss irgendwann mal in der Realität aufschlagen. Und zwar ganz schnell. Sie ist volljährig, also können die Eltern sich einfach nicht kümmern. Sie muss es selbst anstossen. Dass Eltern dann tierisch leiden, das ist klar. Natürlich ist man mit emotionaler Entfernung besser dran, professioneller. Nur, es muss jetzt auch zu Hause sein.

Es geht nicht an, dass jemand seit Jahren sagt, ich bin ja eigentlich gesund, benötige nur eine Therapie, kurzfristig - und auf der anderen seite sagt, ich bin zu krank zum arbeiten, aber ich will die Konsequenzen nicht ziehen.

Das funktioniert nicht! Und, bitte, keine Vorwürfe der Eltern untereinander. Das ist keine Frage des Verschuldens. Wirklich nicht.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

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