arbeit im krankheitsfall - wegeunfall

5. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest123-32
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
arbeit im krankheitsfall - wegeunfall

ich hatte vor einiger zeit einen wegeunfall und mein re. arm kam in eine schiene. da wir in der inventurvorbereitung waren und personell unterbesetzt waren bat mein arbeitgeber mich ob ich nicht dennoch anwesend sein könnte um kunden zu beraten und die inventurvorbereitungen mit zu planen. dies tat ich für über 14 tage trotz der AU. auf unserem stundenzettel wurde mir lediglich aber nur die krankheitszeit berechnet aber keine zusätzlichen stunden die ich geleistet habe. könnte hier keine stundenverrechnung mit minusstunden die sich aufgebaut haben erfolgen ? ich will ja kein geld...ich weiss auch das dies ein heisses thema ist, was dem AG nach 14 tagen wohl auffiel und er meinte aus vers. rechtlichen gründen sollte ich dann doch lieber zu hause bleiben. vielen dank für kurze erläuterung. gruß pitschplatsch.

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"ich freue mich auf antwort. vielen dank."

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Zum Thema Versicherungsschutz. Wenn du normal gearbeitet hast, trotz AU hat für den Versicherungsschutz keine Bedeutung ( im Fall das der AG eingwilligt hat ).

Mit den Stunden, weiß ich leider auch keinen Rat.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Aus versicherungsrechtlichen Gründen solltest Du Dir für so einen Fall das ok. vom Arzt holen. Es gibt nämlich auch die Möglichkeit einer teilweisen Krankschreibung, in der nur bestimmte Tätigkeiten nicht erlaubt sind, bzw. bestimmt Tätigkeiten erlaubt sind.

Was die Stunden angeht, ist es so, dass es sich dabei nicht um Überstunden handelt. Nur die Differenz der normalen Arbeitszeit zur tatsächlichen Arbeitszeit ist die krankheitsbedingte Ausfallzeit. Die Stundenverrechnung durch den AG ist also korrekt.

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