anzeige wegen rufmord?
ich hoffe, das ist das richtige forum dafür...
Folgendes Problem:
Mein ex, 21, zu dem ich, 20 keinen kontakt mehr habe, erzählt überallrum, ich würde als hobbyhure mein geld verdienen. Hierbei spielt keine rolle, ob das stimmt oder nicht.
Als wir zusammenwaren, ende 2006 bis mitte 2007, hab ich ihm halt, unter vier augen und seinen worten, hochverschwiegen zu sein, erzählt, dass ich vor ihm, meinen körper 3mal verkauft hatte für geld, weil ich es wirklich dringend brauchte, nein nicht für so simple klamotten und son ******, sondern richtig zum leben.
Mitte 2007 machte ich dann halt schluss, weil er mich schlecht behandelt hat, wie genau, gehört hier nicht rein. Sommer 2007 erfuhr ich durch freunde, dass er das rumerzählt hat und wurde gefragt ob das stimmt. Außer meiner besten fruendin weiß das sonst keiner. Verneinte natürlich und stritt es ab und war entsetzt. Mit diesem typen habe ich bis heute seit damals keinen kontakt mehr gehabt, er hat jedoch mehrmals versucht kontakt aufzunehmen, studivz, mails, sms, etc, aber habe alles abgeblockt, ignoriert, gelöscht etc…
Dann haben sich die wogen erstmal geglättet bzw es war gras über die sache gewachsen.
Vorgestern und gestern haben mich wieder zwei leute, die ich kaum kenne, bzw nicht mag, angeschrieben und gefragt, ob das stimme und ich sei doch eh ne schlampe etc.
Das geht mir wirklich auf die nerven, muss ich mir das gefallen lassen, hier meine frage, was kann ich tun? Bringt eine anzeige wegen rufmord was? Abstreiten kann ich’s ja, dass es stimmt, denn das war damals unter 4 augen, er hat keine beweise…
von Omega88 am 26.07.2008 01:22
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>anzeige wegen rufmord?
Ich kann verstehen das Ihnen das auf die Nerven geht, das Ihr gekränkter Ex nun rumerzählt das sich was auch immer mal getan haben.
Ich meine Sie gehen ja eigentlich offen mit der Sache um, Sie binden es nicht jedem auf die Nase, aber Leute wie Ihre Lebenspartner die es wissen sollten wissen es.
Warum jetzt nicht dazu stehen! Ich meine Fragen Sie sich doch mal wie jemand reagiert wenn er Sie draufanspricht, und Sie sagen, Ja Klar, noch in einer Stunde 800€ verdient.
Ob Ihnen das hilft weiß ich nicht, aber denken Sie mal drüber nach, Schämen müssen Sie sich dafür meiner Ansicht nach nicht, letztlich ist es Ihr Körper, und Sie entscheiden was Sie damit tun.
Um Ihre Frage abschließend zu beantworten, aus meiner Sicht ist Strafrechtlich hier nix zu holen, Strabarkeiten nach
§§ 186,187 StGB scheiden aus. Da die behauptete Tatsache nunmal war ist.
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"MFG
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von Rechtsmacher am 26.07.2008 13:15
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>anzeige wegen rufmord?
quote:
Wenn er keinen Beweis hat, ist das ungütig. So ist es im Rechtwesen, hier gilt nicht, was m an glaubt sondern was IST
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Er muss auch nicht beweisen das die Tatsache wahr ist, die StA müsste beweisen das die Tatsache unwahr ist. Das er dies nicht -physisch- beweisen kann ist dabei nicht ganz so schlimm, hier wird es dann dann darauf ankommen wem das Gericht mehr glauben schenkt.
Dazu würde Sie (die StA) Sie selbst als Zeugen hören, Zeugen MÜSSEN die Wahrheit sagen. (eidliche Falschaussage Mindeststrafe 1 Jahr FS)
So müssten sodann ja zugeben, das Sie das getan haben, und müssten sodann noch mit einem Verfahren wegen falscher Verdächtigung rechnen.
Im übrigen bestände die Möglichkeit Ihre damaligen Kunden als Zeugen zu hören. Wenn Sie diese denn ermitteln lassen. Ob andem so ist ist mir freilich nicht bekannt.
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von Rechtsmacher am 27.07.2008 00:55
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