anzeige wegen beleidigung-parteiische polizisten!

11. November 2008 Thema abonnieren
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guest-12317.03.2009 00:23:16
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 49x hilfreich)
anzeige wegen beleidigung-parteiische polizisten!

hallo leute,

letzten samstag war ich mit kumpels auf einer party, dort hat dann ein kumpel die tür eingetreten weil er sich mit seiner freundin gestritten hat,polizei wurde gerufen.

während die die personalien aufgenommen haben standen wir daneben - hinten waren die mädchen und haben die ganze zeit gekichert und bemerkungen gemacht von wegen er sei eine schwule schwuchtel etc. weil der typ echt ferig war und schon tränen in den augen hatte - nicht wegen den polizisten die sind ihm egal gewesen sondern weil der neben den streit mit seiner freundin noch erfahren hat dass sein lieblingsverein verloren hatte. ^^

dann habe ich mich umgedreht und gefragt warum die den so ein ****** reden, wortwörtlich: was redet ihr den für einene ******" eine dumme bemerkung kam zurück - daraufhin habe ich gesagt sie sollen die fresse halten - daraufhin hat eine erwidert ich solle selber die fresse halten und hat noch das wort wichser dahintergehängt, dann habe ich gesagt was übertreibst du und du hast sowieso nichts zu melden du nutte! - ich habe bewusst das wort nutte gewählt weil ich und meine kumpels die schon für so das eine oder andere spielchen im bett hatten. aber das ist ja jetzt egal, daraufhin hat die mich auch aufs schlimmste beleidigt.

dann habe ich einen platzverweis bekommen, dem habe ich auch gehorcht und habe mich 50 meter weiter weggestellt und mir die sache aus der ferne angeschaut, die eine die ich als nutte bezeichnet habe hat dann - sicherlich auf druck der freundinnen beschlossen - eine anzeige gegen mich zu erstatten, die zwei polizistinnen sind dann zu mir gekommen und haben meine personalien aufgenommen - ich wollte dann auch gleich eine anzeige machen die haben gesagt die werden männer wie mich nicht untersützen und keine anzeige gegen ihre geschlechtsgenossin erstatten (ungalublich sowas!!!), daraufhin wollte ich die dienstausweise von den zwei polizistinnen (seit wann dürfen eigentlich zwei polizistinnen zusammen patroullieren) sehen um mir ihre namen zu merken weil das ein unkorrektes verhalten war und die nicht neutral waren und das müssen die ja! die haben mir ihr ausweis nicht gezeigt und mich weiter diskriminiert.

so also heute ist so ein brief mit einem formular gekommen, darin soll ich angaben machen.

1. was bedeutet in dem brief der satz:" auch dürfen sie zu ihrer entlastung einzelne beweiserhebungen beantragen". welchen vorteil habe ich dadruch?

2. warum durfte ich keine anzeige gegen die machen, das darf ich doch sicherlich nachholen, aber welche wirkung hat dann eine gegenanzeige. wie geht es dann weiter?

3. was kann ich gegen die polizisten machen,? - gibts doch eine beschwerdestelle oder sowas - bringt es was? kann ich die auch anzeigen?

4. was soll ich nun wegen dem formular am besten machen:
- mir einen anwalt nehmen und gar nichts machen.
- nein ankreuzen.
- zugeben und gegenanzeige machen.

5. darf ich zeugen nennen mit denen ich befreundet bin oder verwandt.

wie hoch wird die geldstrafe wenn es überhaupt einen gibt ausfallen bei einem einkommen von 500 € (abzüglich 110 € miete). wenn ich nicht zahlen will wieviele tagessätze wären das?

vielen vielen dank.
mfg




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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Wenn Sie eine Anzeige erstatten möchten, können Sie das natürlich auch weiterhin tun. Setzen Sie ein Schreiben auf, in dem Sie beschreiben, in welcher Weise Sie von der Beschuldigten beleidigt wurden und schicken Sie es an die Staatsanwaltschaft. Sie müssen in dem Schreiben erwähnen, dass sie Strafantrag stellen, stellen Sie keinen Strafantrag wäre das ein Verfolgungshindernis.

Wahrscheinlich wird die Anzeige jedoch, genauso wie die Anzeige gegen Sie keine Folgen haben. Üblicherweise wird das Verfahren unter Verweisung auf den Privatklageweg eingestellt. Die Geschädigte wird eine Privatklage vermutlich - genauso wie Sie - nicht anstrengen wollen.

Sie haben die Geschädigte als "Nutte" betitelt, mit der Absicht, sie herabzuwürdigen. Das erfüllt den Tatbestand der Beleidigung - selbst dann, wenn die Geschädigte tatsächlich einer Beschäftigung als Prostituierte nachginge.

Sie können gegen die Beamtinnen eine Dienstaufsichtsbeschwerde erstatten, wenn Sie der Ansicht sind, beide hätten ihre Dienstpflicht dadurch verletzt, dass Sie eine Anzeige wegen der durch Sie erlittenen Beleidigung als "Wichser" nicht aufgenommen haben.

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#2
 Von 
guest-12317.03.2009 00:23:16
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 49x hilfreich)

ok danke für die antwort wäre noch nett wenn meine oben geführte fragen beantwortet werden.

mfg

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Schöne Antwort... :grins:

gruß azrael

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#5
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Hier ist es offenbar zu einer wechselseitigen Beleidung, d.h. zu einer beleidigenden Erwiderung auf der Stelle (Wichser/Nutte), gekommen , die vor Gericht zu einer Straffreiheit führen würde. Im übrigen ist diese Form der Beleidigung ein Privatklagedelikt, das nur auf Antrag verfolgt werden kann.
Auf die übrigen Fragen einzugehen lohnt wirklich nicht.

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#6
 Von 
guest-12317.03.2009 00:23:16
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 49x hilfreich)

@uijeh
vielleicht solltest du mal wieder in die hauptschule gehen, und lernen dass man nicht verallgemeinern soll. wurdest du von solchen "typen" wie du mir vorwirfst zu sein in irgendeinerweise missbraucht oder woher nimmst du dir die unverschämtheit mir sowas zu schreiben.

spar dir deine ungefragte meinung, wenn ich meine meinung über solchen leute wie dich äußern würde dann würde ich gleich in den knast kommen, obwohl die meinung sicherlich zutreffen würde.

und was sollen den die anderen sätze? die haben doch gar kein sinn und sind einfach dahingeklatscht bzw die antwort steht doch oben im ersten beitrag, auch hier nochmal der hinweis ---> evt. schule gehen damit du verstehst was du liest!

achja nochwas deine rechtschreibung ist ja unter aller sau da fühle ich mich ja selbst wie ein germanistik professor im vergleich zu dir, vielleicht solltest du zeit in sinnvollen sachen inverstieren als hier deine schwachsinnige antwort zu posten. dein beitrag wurde gemeldet!



@Dieter ich finde die Fragen 1, 4 und 5 schon wichtig, die anderen wurden ja zufriedendstellen von dem ersten antworter beantwortet.

ausserdem interessiert mich auch die höhe des geldes und wie das dann mit tagessätze geregelt wird.

danke

mfg




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#7
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Zu 1u.5:
Beweismittel sind Tatsachen oder Tatsachenfeststellungen oder Tatsachenbehauptungen, die als Hilfe zur Wahrheitsfindung dienen; in dem vorl Falle wohl durch Benennung von Zeugen, auch die Ihnen bekannten, Sie dienen dazu, unwahre gegen Sie erhobenen Vorwürfe, Behauptungen etc. zu widerlegen.
Zu 4:
Sie können bei allem Wohlwollen von einem Außenstehenden, der nicht unmittelbar Zeuge des Vorgefallenen ist, keinen verbindlichen Rat erwarten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

@ Propylon

dein zweites Posting macht dein erstes jetzt doch noch etwas deutlicher... :augenroll:

Warum fällt mir gerade das Wort Antiaggressionstraining ein? Hm...


gruß azrael

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

1) … Dort hat dann ein Kumpel die Tür eingetreten, weil er sich mit seiner Freundin gestritten hat …
Korrekt! Derart besonnen verhalten sich nicht viele beim Streit mit der Freundin

2) … weil der Typ echt fertig war und schon Tränen in den Augen hatte … weil der neben den Streit mit seiner Freundin noch erfahren hat dass sein Lieblingsverein verloren hatte. …
Manchmal kommt es eben ganz hart. Aber das ist bestimmt ein Strafmilderungsgrund – vorausgesetzt der Jugendstaatsanwalt hat den gleichen Lieblingsverein.

3) … ich habe bewusst das Wort Nutte gewählt, weil ich und meine Kumpels die schon für so das eine oder andere Spielchen im Bett hatten.
Auch ich bin dafür, dass wir wieder viel bewusster mit unserer Sprache umgehen.

4) … und hat noch das Wort Wichser dahintergehängt …
Nicht jeder ist in der Lage, seine Worte so bewusst zu wählen wie Sie. Gerade Mädchen reden oft, bevor sie denken. Anders als „Nutte“ entbehrt der Vorwurf „Wichser“ sicherlich jeder Grundlage und ist eine infame Beleidigung.

4) .. seit wann dürfen eigentlich zwei Polizistinnen zusammen patrouillieren …
Ein Skandal ist das! Mann sieht ja, was dabei raus kommt, wenn die ganz alleine ohne Mann unterwegs sein dürfen.

5)
… da fühle ich mich ja selbst wie ein germanistik professor …
Die Idee mit der Abschaffung der Groß- und Kleinschreibung könnte glatt von einem sein.

Fazit:
Man merkt, dass gestern der 11.11. war.

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#10
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Ich war in der Beantwortung Ihrer Anfrage ein bisschen schlampig und habe nicht alle Ihre Fragen beantwortet. Das will ich gerne ergänzen:

1. Sie können Beweisanträge stellen. Z.B. können sie beantragen, dass bestimmte Zeugen vernommen werden, das wird ihnen aber wahrscheinlich wenig nützen.

2./3. beantwortet

4. Sie müssen den Anhörungsbogen gar nicht ausfüllen, wenn sie das nicht wollen. Die Tat zu bestreiten wird Ihnen allerdings wahrscheinlich wenig nützen, da die Ihnen wohl nachzuweisen sein wird. Einen Anwalt werden Sie von ihrem angegebenen geringen Einkommen nicht bezahlen dürfen. Da es sich um ein Strafverfahren handelt, gibt es auch keine Möglichkeit der Prozesskostenhilfe.

5. Ja.

Über einen möglichen Strafrahmen im Falle einer Verurteilung kann nicht sinnvoll spekuliert werden. Das Strafmaß für Beleidigung beträgt maximal ein Jahr Freiheitsstrafe, im Falle einer Anklage wegen Verleumdung (der Vorwurf der Prostitution war ja eine öffentliche, nicht nachweislich wahre Tatsachenbehauptung) zwei Jahre Freiheitsstrafe.

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