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Rechtsanwalt im Internet Und Computerrecht in 45127

Wie finde ich den richtigen Rechtsanwalt?

Die Aufgabe von Rechtsanwälten besteht darin, Ihnen zu helfen, Probleme zu bewältigen und auf Sie eingehen zu können. Nur wie wissen Sie, welcher Anwalt für Sie der richtige ist? [mehr]
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Rechtsanwalt im Internet Und Computerrecht

Rechtsanwälte für Internet Und Computerrecht finden Sie bei 123recht.net mit ausführlichen Profilen und Bewertungen. Die folgenden Rechtsanwälte sind auf das Internet Und Computerrecht spezialisiert.


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Internet Und Computerrecht Rechtsanwalt Peter Trettin
Bewertung:
Trentelgasse 2
45127 Essen
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Internet Und Computerrecht

Betrifft die Gesamtheit der Gesetze, die sich direkt oder indirekt auf das Internet, EDV und Computer beziehen. Inbegriffen sind auch Käufe bei Online-Auktionen. Themenbeispiele für Ratgerartikel in dieser Rubrik sind: Domain, Internet, Software, Softwarevertrag, Abmahnung, Fernabsatz, Widerruf, Marke, Namensrecht, E-Mail, Spam, Datensicherheit, Datenschutz, Datensicherung, elektronische Signatur, digitale Signatur, AGB, Dialer, Impressum, Impressumspflicht, TDG, MdStV, Informationspflicht, Pflichtangaben, Hosting, Router, IP-Adresse, IP, Urheber, Datenbank, Mp3, p2p, p3p, Safe harbour, Links, Haftung, fremde Inhalte, Framing, Kaufvertrag, Kauf zum Höchstgebot, Fernabsatz, Widerruf, Gewährleistung, Mangel, Kaufsache fehlerhaft, Rücktritt, Rückabwicklung, Hinsendekosten, Sendekosten, Paketkosten, Versand, Reverse Auctions, Erfüllungsort..

"Wenn ich hier klicke, verkaufe ich gleich meine ganze Seele, habe ständig Abbuchungen auf meinem Konto und bekomme zusätzlich noch jede Menge unerwünschte Mails in meinen Posteingang. Auf keinen Fall.. ." Nun, Vorsicht kann nicht schaden, aber so wird man nie die Vorzüge des Internetzeitalters kennenlernen. Wenn Sie wissen, wie Verträge im Internet wirksam werden und wie Sie Risiken eingrenzen oder ausschließen können, werden Sie feststellen, dass kein Grund zur Panik besteht.
Verträge bestehen aus übereinstimmenden Willenserklärungen (meist zwei). Sie kommen zustande durch das Angebot (Vertragsantrag, Offerte) einer Seite und die Annahme (Vertragsannahme, Akzept) der anderen. Mit der Annahme gilt der Vertrag als geschlossen und bindend, beide Seiten sind ab diesem Zeitpunkt Vertragspartner. In dem Angebot sind bereits die wesentlichen Vertragsbestandteile enthalten (welche Ware, welche Dienstleistung, zu welchem Preis etc.), damit dies nur noch durch ein "Ja" angenommen oder durch ein "Nein" abgelehnt werden braucht. Die Annahme muss demjenigen, der das Angebot gemacht hat, gegenüber erklärt werden.

Eine Domain zu registrieren ist leicht, natürlich vorausgesetzt, sie ist nicht schon vergeben. Es gibt keinerlei Prüfungs- oder Überwachungsverfahren bei der Eintragung einer Domain, außer der Kontrolle, ob es die beantragte Domain nicht schon gibt. Wie lange man aber eine bestimmte Domain behalten darf, ist eine andere Frage.