Zum 01. August diesen Jahres erhalten Familien, bei denen zumindest ein Elternteil Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes („Hartz 4“) oder Sozialhilfe bezieht nach dem neu gefassten § 24a SGB II ein so genanntes „Schulstarterpaket“ in Höhe von EUR 100,00. ...
Behält sich ein Arbeitgeber in einem regulären Arbeitsverhältnis die einseitige Versetzung des Arbeitnehmers in den Ruhestand vor, ohne dafür eine Kündigung aussprechen zu müssen, ist eine derartige Bestimmung nichtig. ...
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes („Hartz 4“) erhält grundsätzlich nur derjenige, der seinen Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen erhält. ...