Seit der Änderung des § 25 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) haben Apotheker einen weiteren Spielraum und können nunmehr apothekenübliche Waren verkaufen, wozu Produkte gehören, die die Gesundheit mittelbar oder unmittelbar fördern...
Vergleichende Werbung ist seit dem Erlass der EU-Richtlinie „vergleichende Werbung“ in Deutschland zulässig. Der Gesetzgeber definiert vergleichende Werbung als jede Werbung, die unmittelbar oder mittelbar von einem Mitbewerber angebotene Waren oder Dienstleistungen erkennbar macht...