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Johannes Muhr
Rechtsanwalt
Johannes Muhr
Sachsenring 43
50677 Köln
SEIT 2008 BEI 123RECHT.NET
4,7 von 5,0 | 38 Bewertungen | Was ist das?
Jederzeit wieder. Vielen Dank.
5,0 von 5,0 für eine Frage auf Frag-einen-Anwalt.de
15 Ratgeberartikel veröffentlicht
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Bewertungen von Johannes Muhr

Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
Verjährung bei arglistiger Täuschung
Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht | 07.07.2009 | Einsatz: € ***

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Definition "anderweitge Erwerbstätigkeit" bei Bezug von Krankentagegeld PKV
Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht | 06.07.2009 | Einsatz: € ***

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Kommentar:
Sehr zügige und weiterhelfende Antworten , besten Dank !

Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
Kinder mit Mutter in GKV, Vater in PKV
Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht | 15.06.2009 | Einsatz: € ***

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Existenzgründer, freiw. gesetzl. KV, Korrektur Beiträge über >1 Jahr?
Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht | 26.05.2009 | Einsatz: € ***

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Haftpflichtversicherung
Verkehrsrecht | 14.05.2009 | Einsatz: € ***

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Kommentar:
´Veralte Gesetze zitiert - sollte eigentlich nicht sein....

Stellungnahme vom Anwalt: Sehr geehrter User, Sehr geehrter Ratsuchender, ihre Bewertung kann ich so nicht unkommentiert stehen lassen. Die Bewertung bezog sich -wohl aus Unkenntnis- auf die im wörtlich zitierten Urteil genannte Vorschrift. Die Entscheidung erging zeitlich vor der VVG Reform (2007). Diese im Zitat genannte alte Vorschrift kann und darf ich selbstverständlich nicht aktualisieren. Die aktuellen Vorschriften des VVG habe ich allerdings vor dem Zitat aus dem Urteil in meiner Antwort genannt (§§114 ff. VVG). Die Rechtsausführungen im Urteil haben auch nach der VVG Reform bestand.



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